Fachausschüsse
Die Fachausschüsse bereiten die Entscheidungen des Plenums - also der Vollversammlung - vor. Sie sind der Ort für eine gründliche und detaillierte Beratung unter den Experten aller Fraktionen, denn kein Abgeordneter kann sich mit allen vom Landtag zu treffenden Entscheidungen bis in jede Einzelheit beschäftigen. Die Aufgabengebiete der Fachausschüsse entsprechen im Prinzip dem Zuschnitt der Ministerien. Ein besonderes Gremium ist der Ständige Ausschuss. Er wahrt als sogenanntes Zwischenparlament nach Ablauf der Wahlperiode oder nach einer vorzeitigen Landtagsauflösung bis zum Zusammentritt des neuen Landtags die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung; während der Wahlperiode hat der Ständige Ausschuss die Aufgaben eines Fachausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen.