Ausschüsse

Den einzelnen Ausschüssen gehören die jeweiligen Fachleute der Fraktionen an, etwa für das Finanzwesen, die Schulpolitik oder für den Umweltschutz. Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen beträgt 22. 
Die Ausschüsse befassen sich mit den Angelegenheiten, die ihnen - in der Regel vom Plenum - im Einzelfall überwiesen worden sind, und geben Beschlussempfehlungen. Darüber hinaus können die Ausschüsse auch andere Fragen aus ihrem Geschäftsbereich beraten und dem Landtag zur Entscheidung vorlegen.

Fachausschüsse

Die Fachausschüsse bereiten die Entscheidungen des Plenums - also der Vollversammlung - vor. Sie sind der Ort für eine gründliche und detaillierte Beratung unter den Experten aller Fraktionen, denn kein Abgeordneter kann sich mit allen vom Landtag zu treffenden Entscheidungen bis in jede Einzelheit beschäftigen. Die Aufgabengebiete der Fachausschüsse entsprechen im Prinzip dem Zuschnitt der Ministerien. Ein besonderes Gremium ist der Ständige Ausschuss. Er wahrt als sogenanntes Zwischenparlament nach Ablauf der Wahlperiode oder nach einer vorzeitigen Landtagsauflösung bis zum Zusammentritt des neuen Landtags die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung; während der Wahlperiode hat der Ständige Ausschuss die Aufgaben eines Fachausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen.

Mitglieder eines Ausschusses im Plenarsaal

Petitionsausschuss

Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, sich mit Eingaben von Bürgern zu befassen, die sich durch eine Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Der Ausschuss wird deshalb auch vielfach als Scharnier zwischen Bürger und Staat oder als Notrufsäule bezeichnet.

An den Petitionsausschuss adressierte Briefumschläge

Untersuchungsausschuss

Mögliche Missstände oder Affären in Politik oder Verwaltung - darum geht es bei einem Untersuchungsausschuss. Er ist die schärfste Möglichkeit der Regierungskontrolle durch das Parlament, ja sogar durch die Parlamentsminderheit.

Blick von der Pressetribüne in den Plenarsaal

Enquetekommission

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte kann der Landtag eine Enquetekommission einrichten. Er ist dazu verpflichtet, wenn dies von einem Viertel der Mitglieder des Landtags oder von zwei Fraktionen beantragt wird. Der Enquetekommission können auch sachverständige Personen angehören, die nicht Mitglied des Landtags sind. Die Enquetekommission erstattet dem Landtag einen abschließenden schriftlichen Bericht.

Mitglieder einer Enquetekommission im Plenarsaal