Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landtag von Baden-Württemberg ist bemüht, seinen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Es wird ständig an der Verbesserung des Webauftritts gearbeitet, dennoch sind noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestaltet.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.landtag-bw.de(externer Link).

 

1.    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2.    Nicht barrierefreie Inhalte

a)    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Bilder und Grafikfunktionen, die vor Januar 2021 eingestellt wurden, haben nicht durchgängig eindeutige Alternativtexte
  • Fehlende Informationen in Gebärdensprache
  • Videos zum Teil ohne Untertitel
  • PDF-Dokumente
  • Kennzeichnung des aktuell geöffneten Menüpunktes in der Navigation
  • Der Teilen-Dialog unten rechts in der Seite ist je nach Browser nicht optimal mit der Tastatur bedienbar.
  • Nicht alle von § 4 BITV 2.0 geforderten Hinweise in Leichter Sprache (etwa zur Navigation oder Erläuterung wesentlicher Inhalte zur Barrierefreiheit)

Während wir unsere Broschüren seit Oktober 2020 bei Neuauflage oder Aktualisierung barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht grundsätzlich für PDF-Dokumente. So sind etwa unsere Drucksachen, Gesetzesbeschlüsse, Plenarprotokolle oder rechtliche Grundlagen nicht UA-konform und es ist aufgrund der großen Dokumentenmenge auch keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen.

Wir bemühen uns jedoch, künftig mehr und mehr UA-konforme Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Falls Sie ein bestimmtes PDF-Dokument benötigen, das nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter landtagspressestelle@landtag-bw.de(externer Link) oder unter der unten genannten Adresse. Wir bemühen uns dann, Ihnen das Dokument barriereärmer zukommen zu lassen.

 

b)    Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente und Videos, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden

 

3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13. Januar 2021 erstellt und am 19. Februar 2021, am 15. Mai 2021, am 13. Mai 2022, am 14. Dezember 2023 sowie am 28. November 2024 aktualisiert. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.

 

4.    Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.landtag-bw.de(externer Link) auffallen, schicken Sie uns eine Mail an landtagspressestelle@landtag-bw.de(externer Link). Gerne können Sie Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular(interner Link) senden.

 

5.    Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Landtag von Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Überdies können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreihet (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit  Schlichtungsstelle  Else-Josenhans-Straße 6  70173 Stuttgart  Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de(externer Link)
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de(externer Link)

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf das Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.