Verwaltungen in Baden-Württemberg sollen digitaler werden
Innenausschuss berät über Stand bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Stuttgart. Der Innenausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 18. Oktober 2023, auf Antrag der Fraktion FDP/DVP mit dem Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) befasst. Vor allem ging es um die Frage, wie die Landesregierung die beschlossenen Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro für weitere Schritte auf dem Weg zur digitalisierten Verwaltung einsetzen will. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulli Hockenberger, mit.
Die Landesregierung sieht nach Angaben Hockenbergers in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes eine Daueraufgabe. Auf die Frage, welcher Gesamtbedarf für die Umsetzung des Projekts voraussichtlich benötigt werde, habe die Regierung geantwortet, dass die Nennung eines absolut gültigen Bedarfs kaum möglich sei. Im Staatshaushaltsplan 2023/2024 sei eine Rücklage für Maßnahmen zur Umsetzung des OZG sowie des Registermodernisierungsgesetzes eingeplant worden. Diese Rücklage belaufe sich auf 94 Millionen Euro für das Jahr 2023 und 23 Millionen Euro für das Jahr 2024. Hiervon seien zur Umsetzung des OZG 80 Millionen Euro vorgesehen. Aus dieser OZG-Rücklage sollen die Ressorts ihren finanziellen Mehraufwand für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes decken, berichtete der Ausschussvorsitzende.
Im Juni 2023 habe der Ministerrat eine ganze Reihe an konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des OZG beschlossen, die fast alle Ministerien betreffen. Dazu zählten zum Beispiel im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums die Digitalisierung des Gesetzblattes (90.000 Euro) sowie im Bereich des Innenministeriums die Einrichtung einer OZG-Geschäftsstelle (ca. 2,7 Millionen Euro), die elektronische Wohnsitzanmeldung (ca. eine Million Euro) und waffenrechtliche Erlaubnisse (528.000 Euro). Im Bereich des Kultusministeriums gehörten etwa digitale Schulzeugnisse (ca. eine Million Euro) und eine Schüleranmeldung (760.000 Euro) sowie im Bereich des Umweltministeriums die Entwicklung 30 digitaler Verwaltungsleistungen wie Immissionsschutz, Strahlenschutz oder Bergbau (ca. 2,8 Millionen Euro) dazu.
Beim Sozialministerium zählten zu den Projekten zum Beispiel Onlineleistungen im Bereich Gesundheit, Arzneimittel- und Medizinprodukteversorgung sowie Familie und Kind. Beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz würden die Online-Registrierung Tierhaltung und eine zentrale IT-Architektur für den gesundheitlichen Verbraucherschutz digitaler gestaltet. Weitere Maßnahmen würden vom Finanz-, Wirtschafts- und Justizministerium sowie vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen umgesetzt, sagte Ulli Hockenberger.
Die beschlossenen Maßnahmen beliefen sich nach aktuellem Stand auf rund 68,8 Millionen Euro. Weitere Maßnahmen seien derzeit in Abstimmung und würden zur gegebenen Zeit dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Regierung habe darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Maßnahmen nicht zwingend Ende des Jahres 2024 ende. Insbesondere der flächendeckende Rollout bei den kommunalen Vollzugsbehörden im Land werde nicht für alle Maßnahmen bis Ende 2024 abgeschlossen werden können. Darüber hinaus handele es sich bei der OZG-Umsetzung um eine Dauer- und Querschnittsaufgabe. Bestehende Onlinedienste müssten fortlaufend betrieben, gepflegt und eventuell an Rechtsänderungen oder den sich verändernden Stand der Technik angepasst werden. Durch die im OZG-Änderungsgesetz, das sich derzeit noch im Entwurf befinde, enthaltenen Regelungen (Digital-Only für Unternehmensleistungen, Ende-zu-Ende-Digitalisierung oder Umsetzung des Once-Only-Prinzips durch Registeranbindung) würden fortlaufend Anpassungen an bestehende und noch umzusetzende Onlinedienste bereits von Gesetzes wegen notwendig werden.
Nach Angaben Hockenbergers habe die Regierung darüber hinaus ausgeführt, dass das Land die Kommunen bereits seit Inkrafttreten des OZG im Jahr 2017 unterstütze. Ziel sei es, bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden das Bewusstsein für die Verwaltungsdigitalisierung zu fördern und zugleich die Bereitschaft für Digitalisierungsprojekte zu erhöhen. Zum einen stelle das Land auf der E-Government-Plattform service-bw den Kommunen zahlreiche Onlinedienste zur lizenzkostenfreien Nutzung bereit. Zum anderen fördere die Landesregierung in jedem Landkreis jeweils eine Stelle zuzüglich insgesamt drei Stellen bei den Kommunalen Landesverbänden für sogenannte E-Government-Koordinatorinnen und -Koordinatoren.