Freispruch in Marihuana-Schmuggel-Prozess aufgehoben

Der Angeklagte soll mehrere Hundert Kilo Marihuana nach Deutschland geschmuggelt haben. (Symbolbild)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den aufsehenerregenden Freispruch eines Mannes im Prozess um die mutmaßliche Einfuhr von rund 450 Kilogramm Marihuana aufgehoben. Das Landgericht Mannheim war im April 2024 zwar nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt gewesen - für eine Verurteilung hatten am Ende aber schlicht die Beweise gefehlt. Denn nach Auffassung der Kammer waren verschlüsselte Encrochat-Nachrichten seit Einführung des neuen Cannabis-Gesetzes nicht mehr vor Gericht verwertbar.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, 2020 mehrmals größere Mengen Marihuana von Spanien über Frankreich in den Raum Mannheim geschmuggelt zu haben. Insgesamt ging es demnach um einen Wert von rund 1,9 Millionen Euro. Auf den Mann aufmerksam wurden die Ermittler durch die Auswertung verschlüsselter Chatnachrichten der Software Encrochat. In der Hauptverhandlung sah die Staatsanwaltschaft die Chatverläufe mit detaillierten Informationen zu den Lieferungen als Hauptbeweismittel.

EncroChat-Daten: verwertbar oder nicht?

Doch zu einer Verurteilung führten sie am Ende trotzdem nicht. Mit Verweis auf ein früheres Urteil des BGH argumentierte das Landgericht, die verschlüsselten Chats seien nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht verwertbar. Die seien hier aber nicht erfüllt. Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes der damaligen Ampel-Regierung im April 2024 zähle Cannabis nicht mehr zu den Betäubungsmitteln. Weitere Bedingungen wie Bandenkriminalität träfen nicht zu. Somit dürften die Chats vor Gericht nicht verwendet werden.

Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte nun am BGH Erfolg. Das Urteil wurde mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte in bestimmten Fällen freigesprochen und eine Entschädigungsentscheidung getroffen wurde, wie ein Sprecher des höchsten deutschen Strafgerichts bestätigte. Das Landgericht muss dazu nun erneut verhandeln und entscheiden. Ein anderer BGH-Senat hatte im Januar bereits klargestellt, dass die Verwertung von Encrochat-Daten auch nach Einführung des Cannabis-Gesetzes in Strafverfahren gegen mutmaßliche Drogendealer möglich ist. (Az. 1 StR 349/24)

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