Anpassung der Diäten nach Maßgabe der allgemeinen Einkommens- und Kostenentwicklung zum 1. Juli 2025
Stuttgart. Orientiert an den vom Statistischen Landesamt festgestellten Daten zur allgemeinen Einkommens- und Kostenentwicklung werden die Diäten der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg zum 1. Juli 2025 angepasst. Grundlage hierfür ist das sogenannte Indexierungsverfahren, das vom Landtag im Jahr 2005 eingeführt und am 9. Juni 2021 für die 17. Wahlperiode bestätigt wurde. Nach Angaben der Landtagsverwaltung erhöht sich entsprechend dieser Bemessungsmethode die steuerpflichtige Grundentschädigung für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier um fünf Prozent auf 9.322 Euro (bisher 8.878 Euro).
Wie die Landtagsverwaltung weiter bekannt gibt, werden die Kostenpauschale um 2,2 Prozent auf 2.738 Euro (bisher 2.679 Euro) und der Vorsorgebeitrag für die Altersvorsorge um 6,62 Prozent erhöht auf 2.169 Euro (bislang 2.034 Euro). Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung ist das Jahr 2024.
Indexierungsverfahren bedeutet, dass die Entschädigung auf der Grundlage statistischer Maßzahlen angepasst wird. Für die Grundentschädigung teilt das Statistische Landesamt die Veränderung des Nominallohnindex für Baden-Württemberg mit, der die allgemeine Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg abbildet. Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung ausrichtet. Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und von der Landtagspräsidentin im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.