Landtagspräsident

Portrait Landtagspräsident Thomas Strobl

Der Präsident und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreterin werden vom Landtag in geheimer Abstimmung für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Den Wahlgang zur Bestimmung des Präsidenten leitet traditionell der sogenannte Alterspräsident oder die Alterspräsidentin; das ist der bzw. die Abgeordnete des zur ersten Sitzung nach der Neuwahl zusammengekommenen Landtags der oder die dem Landtag am längsten angehört - der Fachbegriff hierfür: konstituierende Sitzung. Meistens sind der Bewerber und die Bewerberin für das Präsidentenamt - bzw. dann der Amtsinhaber oder die Amtsinhaberin - schon längere Zeit Mitglieder des Landtags oder der Regierung, und häufig haben sie sich auch über Parteigrenzen hinweg einen Namen gemacht, so dass sie breite Zustimmung erfahren. Traditionell hat die stärkste Fraktion das Recht, den Präsidenten oder die Präsidentin vorzuschlagen. Die stärkste Fraktion der 18. Wahlperiode, die Grünen hat das Vorschlagsrecht der Fraktion der CDU überlassen. Die Fraktion der CDU hat 2026 den Heilbronner MdL Thomas Strobl nominiert. 

Die für die Öffentlichkeit sichtbarste und wichtigste Aufgabe des Präsidenten ist es, die Landtagssitzungen zu leiten. Im Plenum steht dem Präsidenten die Ordnungsgewalt zu - Symbol hierfür ist die Glocke. Mögliche Ordnungsmaßnahmen gegenüber Abgeordneten sind Ordnungsrufe, Wortentziehung bis hin zu oder sogar Ausschluss von Sitzungen. Das Ordnungsrecht des Landtagspräsidenten erstreckt sich auch auf die Zuschauerränge: Beifall oder laute Äußerungen sind nicht erlaubt. Wer diese Regeln missachtet, kann aus dem Saal gewiesen werden. Beim Leiten der Sitzungen helfen dem Präsidenten zwei Schriftführer oder Schriftführerinnen, die rechts und links neben ihm sitzen. Mit der Vorbereitung einer Plenarsitzung ist der Präsident ebenfalls intensiv befasst. So prüft er beispielsweise die Zulässigkeit von Aktuellen Debatten.

Auch außerhalb des Plenarsaals nimmt der Landtagspräsident eine Vielzahl von Aufgaben wahr. Er vertritt den Landtag nach außen, führt seine Geschäfte und verwaltet die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Parlaments. Außerdem wahrt er die Würde und die Rechte des Landtags und fördert in Zusammenarbeit mit den Fraktionen die Organisation und Arbeit des Parlaments. Der Landtagspräsident ist zudem Chef der Landtagsverwaltung, ernennt die Beamten und Beamtinnen des Landtags und ist deren oberste Dienstbehörde. Darüber hinaus stellt er die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Parlaments ein und ist für den dienstlichen Verkehr mit der Regierung, dem Rechnungshof und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zuständig.

Definiert sind die wichtigsten Aufgaben des Landtagspräsidenten in der Landesverfassung (Artikel. 32, Absatz 2-3) sowie in der Geschäftsordnung des Landtags (Paragraf 9). Dort ist die Vorgabe festgehalten: "Der Präsident führt sein Amt unparteiisch und gerecht".