Petitionen einreichen

Petition online einreichen

Sie können jedes Anliegen als Einzel- oder Individualpetition an den Landtag richten. Solche Anliegen werden vom Petitionsausschuss vertraulich behandelt. Wenn Sie eine Petition zugunsten Dritter einreichen, muss eine unterschriebene Vollmacht (eingescannt) beigefügt werden. Für die Eingabe einer Einzel- oder Individualpetition verwenden Sie bitte dieses Formular(externer Link). Eine E-Mail genügt nicht.

Petition zur Veröffentlichung online einreichen

Sie können ein Anliegen von allgemeinem Interesse als Petition mit der Bitte um Veröffentlichung an den Landtag richten. Es wird dann geprüft, ob Ihr Anliegen für die Behandlung als öffentliche Petition geeignet ist. Wird Ihre Petition veröffentlicht, können andere sie mitzeichnen. Ab 10.000 Mitzeichnungen findet in der Regel eine öffentliche Anhörung statt. Für die Eingabe einer Petition zur Veröffentlichung verwenden Sie bitte dieses Formular(externer Link). Die Voraussetzungen für eine öffentliche Petition können Sie in den Verfahrensgrundsätzen für die Mitzeichnung öffentlicher Petitionen(Dokument) nachlesen. Beispiele für öffentliche Petitionen finden Sie hier(externer Link).

Petition schriftlich einreichen

Selbstverständlich können Sie Petitionen auch auf dem Postweg oder per Telefax einreichen. Das Schreiben muss Ihre vollständige Anschrift enthalten und persönlich unterschrieben sein. Wenn Sie eine Petition zugunsten Dritter einreichen, muss eine unterschriebene Vollmacht beigefügt werden.

Postanschrift:

Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Telefaxnummer: 0711 2063-142540