Antrag auf Untersuchungsausschuss Linksextremismus ist zulässig, aber nicht minderheitengeschützt

Stuttgart. Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Linksextremismus in Baden-Württemberg“ ist zulässig, aber nicht minderheitengeschützt. In seiner Entscheidung, ob er den Antrag beschließt oder nicht, ist der Landtag also frei.