Befristete Arbeitsverhältnisse in der Landesverwaltung sollen zurückgeführt werden
Stuttgart. Für ein Personalmanagement im öffentlichen Dienst, das „den tatsächlichen Anforderungen“ gerecht wird und bewirkt, dass befristete Arbeitsverhältnisse in der Landesverwaltung zurückgeführt werden, hat sich der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Juni 2012, ausgesprochen. Die Beratung erfolgte auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags der CDU-Fraktion. Einem Änderungsantrag von Grünen und SPD, der sich hierauf bezog, stimmte der Ausschuss einstimmig zu. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Tanja Gönner, mit.
„Mit ihrem Änderungsantrag haben sich die Regierungsfraktionen inhaltlich dem Anliegen des CDU-Antrags angeschlossen“, meinte die Ausschussvorsitzende. Neu sei jetzt allerdings die Festlegung auf einen konkreten Zeitpunkt, zu dem die Anpassung stattfinden solle. Die Änderung der einschlägigen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur Haushalts- und Wirtschaftsführung solle mit dem Inkrafttreten des Staatshaushaltsplans für 2013/2014 erfolgen. Dies habe haushaltsrechtliche Gründe.
Laut Gönner ist es bei der Anpassung der Verwaltungsvorschrift außerordentlich wichtig, dass haushalterische Belange des Landes gegenüber den sozialen Belangen der Beschäftigten abgewogen werden. Diese Forderung sei in dem vom Ausschuss verabschiedeten Antrag ausdrücklich enthalten.
„Als ein Instrument der Personalpolitik können befristete Arbeitsverhältnisse durchaus sinnvoll sein, um kurzfristige Lücken in der Belegschaft wegen Krankheit oder Schwangerschaft zu überbrücken oder temporäre Produktionsspitzen abzufangen“, erklärte Gönner. Sozial- und gesellschaftspolitisch seien solche Befristungen jedoch problematisch, wenn sie über viele Jahre hinweg immer wieder verlängert werden müssten, weil zwar der Vertretungsbedarf fortbesteht, aber keine unbefristeten Stellen zur Verfügung stehen. Solche unsicheren Kettenarbeitsverträge seien für die Betroffenen familienfeindlich und könnten sie in ihrem sozialen Leben beeinträchtigen. In den aktuellen Verwaltungsvorschriften sei der Einsatz von befristet Beschäftigten so geregelt, dass diese nur auf freien und besetzbaren Stellen geführt werden dürften. Haushaltsrechtlich solle daher anstatt der Stellen ein „Mittel“ für dauernde unbefristete Beschäftigungen ausgewiesen werden. Die Verwaltung könne mit einem Personal-Pool den Ausfall gleichartiger Tätigkeiten besser kompensieren. „Durch ein effizientes Personalmanagement lässt sich das familienpolitische Ziel, Menschen einen sicheren Arbeitsplatz zu verschaffen, deutlich verbessern“, so Ausschussvorsitzende Gönner abschließend.