Beschluss des Präsidiums:

Im Stuttgarter Landtag gilt künftig ein umfassendes Rauchverbot Stuttgart. Im Haus des Landtags und im Haus der Abgeordneten darf ab 12. März 2007 nicht mehr geraucht werden. Ein entsprechendes Verbot, das sich auf alle Räume, auch auf die Verkehrsflächen und Büros erstreckt, hat das Präsidium des Landtags auf Vorschlag von Landtagspräsident Peter Straub (CDU) am Dienstagabend, 6. März 2007, beschlossen. Wie die Landtagspressestelle mitteilt, bleibt es den Fraktionen weiterhin freigestellt, für ihre Bereiche abweichende Regelungen zu treffen. „Dieses weitreichende Verbot stellt einen wesentlichen Beitrag zum Nichtraucherschutz in beiden Parlamentsgebäuden dar“, erklärte Landtagspräsident Straub. Im Blick auf die anstehende allgemeine gesetzliche Regelung zum Nichtraucherschutz wolle der Landtag von Baden-Württemberg mit seinem Rauchverbot eine Vorreiterrolle spielen und mit gutem Beispiel vorangehen. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung könne in öffentlichen Gebäuden vom Behördenleiter ein Raucherzimmer ausgewiesen werden. Ein solcher Raum werde im Parlament eingerichtet, und zwar im Erdgeschoss im Haus des Landtags, so Straub. Für Plenarsitzungen sowie für Sitzungen des Präsidiums und der Ausschüsse gilt im Landtag bereits seit 1992 ein Rauchverbot, das 2004 auf die Aufzüge, den Verbindungstunnel zwischen dem Haus des Landtags und dem Haus der Abgeordneten sowie auf den Technikbereich beider Häuser ausgeweitet wurde. Die Regelung für Fraktions- und Arbeitskreissitzungen war bereits bislang den Fraktionen selbst überlassen.