Förderung für von Armutszuwanderung besonders betroffene Kommunen
Stuttgart. Der Integrationsausschuss hat am Mittwoch, 10. Juni 2015, die Förderung für von Armutszuwanderung besonders betroffene Kommunen beraten, um in Erfahrung zu bringen, in welcher Höhe die Landesregierung die Bundesmittel an die betroffenen Kommunen weitergeleitet hat und durch welche eigenen Maßnahmen sie diese Kommunen unterstützt. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz, mit. „Mit Blick auf die Zuwanderung aus Osteuropa kann das Städtebauförderungsprogramm einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der besonders betroffenen Kommunen leisten“, hob Schütz hervor.
Der Bund stelle den Ländern Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung zur Verfügung. Für das Programmjahr 2014 habe der Bund den Gesamtbetrag gegenüber dem Vorjahr von 455 Millionen Euro auf 650 Millionen Euro erhöht. Insbesondere das Programm Soziale Stadt (SSP) habe von der Erhöhung profitiert. „Der Landesanteil Baden-Württembergs für SSP lag 2014 bei 16,6 Millionen Euro“, berichtete Schütz. Das Land habe zusätzlich 140,3 Millionen Euro aus dem Kommunalen Investitionsfonds für die Städtebauförderung 2014 bereitgestellt. Insgesamt seien vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Jahr 2014 aus Bundes- und Landesmitteln 27,8 Millionen für Maßnahmen der „Sozialen Stadt“ bewilligt worden. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, so Katrin Schütz, dass das SSP besonders geeignet sei, komplexen Problemlagen zu begegnen. Mit dem Quartiersbezug, dem vom Programm geförderten Quartiersmanager und der fachübergreifenden Herangehensweise verfüge SSP über einen geeigneten Aktionsrahmen für ein koordiniertes und partnerschaftliches Vorgehen.
Nach dem Ausländerzentralregister sei der Anteil der Neuzuwanderer mit mangelnder Qualifikation, geringer Schulbildung und Sprachkenntnissen insbesondere im Stadtkreis Mannheim auffällig hoch gewesen, vor allem bei den Zuzügen aus Bulgarien und Rumänien. Wie Schütz ausführte, habe die Stadt Mannheim unter Einbeziehung ihrer besonderen Situation bedarfsgerecht aus Städtebaufördermitteln 2014 Finanzhilfen für die SSP-Maßnahmen „Schönau-Mitte“ (3,46 Mio. Euro) und „Jungbusch/Verbindungskanal“ (600.000 Euro) erhalten. „Diese hohe Förderung war nur möglich, weil das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die zusätzlichen Bundesfinanzhilfen hier direkt einsetzen konnte“, erläuterte Schütz.
Wie Katrin Schütz darlegte, erhielten von Armutszuwanderung besonders betroffene Kommunen auch über den Europäischen Sozialfonds (ESF) entsprechend höhere Mittelzuweisungen. Außerdem unterstütze die Landesregierung betroffene Kommunen auf Anfrage mit Informationen über den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP).
Der Beschlussantrag der CDU, der darauf abzielte sicherzustellen, dass die zusätzlichen Bundesmittel 1:1 den von Armutszuwanderung besonders betroffenen Kommunen zugutekommen, sei indes mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt worden.
Zu Beginn der Sitzung hatte sich das Gremium mit dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Dr. Manfred Schmidt, ausgetauscht und aus erster Hand aktuelle Hintergründe der Flüchtlingsthematik erhalten.