Im Ständigen Ausschuss erteilt

Ausnahmegenehmigungen für Minister Goll und Stächele Stuttgart. Für die Zugehörigkeit der Minister Ulrich Goll und Willi Stächele zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen hat der Ständige Ausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 11. Februar 2009, die erforderliche Zustimmung erteilt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mit. Laut Mack soll die entsprechende Beschlussempfehlung in der Plenarsitzung am 18. Februar 2009 verabschiedet werden. Sodann werden diese Ausnahmegenehmigungen wirksam. Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Regierung der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören. „Ausnahmen“, so die Verfassung, „kann der Landtag zulassen“. Die vom Ständigen Ausschuss genehmigten Mandate betreffen die Mitgliedschaft von Justizminister Prof. Dr. Goll im Verwaltungsrat der Landesbank Baden-Württemberg sowie die Mitgliedschaft und den Vorsitz von Finanzminister Stächele im Aufsichtsrat der BW-Bank.