Landtagspräsident Stächele: Landesparlamente sollen Freiheiten aus Föderalismusreform nutzen

Stuttgart/Wolfsburg. „Die Landesparlamente in der Bundesrepublik Deutschland sollen die Freiheiten, die ihnen aus der Föderalismusreform erwachsen sind, konsequent nutzen.“ Dies sagte Landtagspräsident Willi Stächele am Dienstag, 7. Juni 2011, in Wolfsburg anlässlich der dort stattfindenden Konferenz der Landtagspräsidenten. Thema der Konferenz ist unter anderem die Frage, wie die Föderalismusreform in den Ländern umgesetzt wird. Außerdem präsentierte Stächele die Vorreiterrolle des baden-württembergischen Landtags bei der Mitwirkung in EU-Angelegenheiten. Wie Stächele erläuterte, habe mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 eine Entflechtung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern stattgefunden. Dabei seien einige Kompetenzen an die Länder zurückgegangen oder den Ländern übertragen worden. Die Präsidenten- und Direktorenkonferenzen beobachteten seither die entsprechende Umsetzung in den Ländern. Als Beispiel für die Umsetzung in Baden-Württemberg nannte Stächele die Reform des Dienstrechts. Mit dieser Reform sei die Pension mit 67 eingeführt worden. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um die in Zukunft zu erwartenden Pensionslasten in den Griff zu bekommen“, erklärte Stächele. Zudem sei durch die Dienstrechtsreform der Wechsel von Beamten aus dem Staatsdienst in die Wirtschaft erleichtert worden, indem man die Möglichkeit geschaffen habe, erworbene Versorgungsanwartschaften mitzunehmen. Ferner seien im Besoldungsrecht die Dienstaltersstufen durch Erfahrungsstufen ersetzt worden. Damit, so Stächele, komme es für die Besoldung nicht mehr auf das Lebensalter an, sondern auf das Dienstalter. Nach Angaben Stächeles wurde auf der Konferenz in Wolfsburg zudem die Föderalismusreform II zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern aus dem Jahr 2009 behandelt. Grundlage für die Beratungen sei ein aktueller Überblick über die in den Ländern verabschiedeten oder geplanten Schuldenregeln gewesen. Der Landtagspräsident verwies darauf, dass in Baden-Württemberg die Landeshaushaltsordnung bereits seit 2008 ein grundsätzliches Verschuldungsverbot und eine Schuldenrückführungsfrist von sieben Jahren enthalte. „Damit gehört der Landtag von Baden-Württemberg bundesweit zu den ersten Parlamenten, die eine Schuldenbremse eingeführt haben“, betonte Stächele.
Im Rahmen der Konferenz stellte Stächele seinen Kolleginnen und Kollegen auch die im Februar 2011 in der Landverfassung verankerte Neuregelung der Mitwirkungsrechte des baden-württembergischen Landtags in EU-Angelegenheiten vor, die bislang bundesweit einmalig ist. Die Besonderheit dieser Regelung besteht laut Stächele darin, „dass die Landesregierung bei ihrem Stimmverhalten im Bundesrat an Stellungnahmen des Landtags rechtlich gebunden wird, wenn ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder durch eine geplante Regelung der EU betroffen sind“. Mit dieser Teilhabe am innerstaatlichen Willensbildungsprozess in EU-Angelegenheiten habe der Landtag den Kernpunkt der von den Landtagspräsidenten im Juni 2010 verabschiedeten sogenannten „Stuttgarter Erklärung“ verwirklicht, so Stächele abschließend.