Mandate für die Minister Stächele und Goll im Aufsichtsrat der Landesbank genehmigt

Stuttgart. Für die Mandate von Finanzminister Willi Stächele und Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll im Organ eines wirtschaftlichen Unternehmens hat der Ständige Ausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Juli 2010, mehrheitlich die erforderliche Zustimmung erteilt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, betreffen die Mandate die Mitgliedschaft Stächeles und Golls im Aufsichtsrat der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Verabschiedet werden soll die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses laut Mack in der Plenarsitzung am Donnerstag, 29. Juli 2010, sodann werden die Ausnahmegenehmigungen wirksam.
Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Regierung der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören. „Ausnahmen“, so die Verfassung „kann der Landtag zulassen“.