Mündlicher Bericht der Vertrauensanwältin Michaela Spandau im Wissenschaftsausschuss
Stuttgart. Die Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Michaela Spandau, hat am Mittwoch, 15. Januar 2025, auf Antrag der SPD im Wissenschaftsausschuss über ihre Arbeit berichtet. Das hat die Vorsitzende Nese Erikli (Grüne) mitgeteilt.
Michaela Spandau stehe mit rechtlicher Beratung bei Fragen der zum Ministerium zählenden Einrichtungen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt seit November 2020 zur Verfügung. Betroffene könnten sich – wenn gewünscht anonym – an die im Opferrecht und -schutz langjährig erfahrene Rechtsanwältin wenden. Ihre Haupttätigkeit liege, berichtete Spandau, in der Beratung von betroffenen Personen und trage bei Vorkommnissen in den Einrichtungen dazu bei, schnell zu einer rechtlichen Einordnung zu kommen. Spandau betrachtet ihr Angebot als Ergänzung zu bestehenden Strukturen. Die Kontaktaufnahme erfolge oft telefonisch, auch anonym. Im letzten Jahr habe es 238 Anrufe gegeben, nicht aus jedem Anruf habe sich ein Fall ergeben.
Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld der Vertrauensanwältin ist die Fortbildung für Mitarbeitende und Studierende. Jeder müsse wissen, was sexuelle Belästigung ist und man müsse vor allem auch darüber sprechen. Mit ihrer Bekanntheit sei sie zufrieden, so Spandau. Viele Kanäle würden auf sie verweisen, es gebe auch ein Vorstellungsvideo. Spandau betonte, dass in den Einrichtungen klare Handlungsrichtlinien vorliegen müssten und auch die Zuständigkeiten geklärt sein sollten, dann ließen sich Vorfälle besser bearbeiten. Besonders wichtig ist Michaela Spandau auch die Aufklärung an Schulen. Betroffene müssten sich trauen auszusprechen, wenn etwas passiert ist. Junge Menschen müssten gestärkt werden „Nein“ zu sagen.
„Es ist wichtig, die Menschen darin zu stärken, sich für ihre Rechte einzusetzen“, betonte auch Nese Erikli, die sich sehr herzlich bei Michaela Spandau für ihren Bericht und den Austausch bedankte.
Weitere Informationen:
Michaela Spandau ist seit 2014 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Gründungsmitglied des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte im Opferschutz (NERO) und berät ehrenamtlich und anonym Erwachsene und Kinder, die von Gewalt- und Sexualstraftaten betroffen sind. Sie ist Co-Autorin des Werks „Opferrechte – Handbuch des Anwalts für Opferrechte“.
Kontaktdaten:
Mail: vertrauensanwaeltin-mwk@rechtsanwaelte-js.de(externer Link)