Petitionsausschuss diskutiert Bauvorhaben auf der Höri
Stuttgart. Mit einer Petition gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des Mia- und Hermann-Hesse-Hauses in Gaienhofen auf der Höri hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Juni 2025, befasst. Das teilte der Vorsitzende Thomas Marwein (Grüne) mit. Er kritisierte, dass das sogenannte Stillhalteabkommen aufgrund eines Fehlers der handelnden Behörden vor Ort teils nicht beachtet wurde. Laut dem Abkommen soll die Maßnahme, gegen die sich die Petition richtet, bis zur Entscheidung über die Petition im Grundsatz nicht vollzogen werden.
Die Petentin wendet sich im Namen der „Arbeitsgemeinschaft Bauen und Bewahren auf der Höri“ gegen das Bauvorhaben in direkter Nachbarschaft des Kulturdenkmals Mia- und Hermann-Hesse-Haus, da der geplante Neubau „massiv überdimensioniert“ sei und die Grabungen im Rahmen der Bauarbeiten den Garten des Kulturdenkmals durch Wasserschwund gefährdeten. Bei einem Vor-Ort-Termin am 2. Juni hatte sich der Petitionsausschuss ein eigenes Bild der Lage gemacht.
In der Sitzung in Anwesenheit von Vertretern der Landkreises Konstanz, der zuständigen Denkmalschutzbehörde und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen sei fraktionsübergreifend das große Engagement der Petentin im Sinne der Bewahrung eines Kulturdenkmals von internationalem Rang hervorgehoben worden, berichtete Marwein. Nachdem das Ensemble durch die Vorbesitzer lange vernachlässigt worden sei, zeige es sich nunmehr wieder in altem Glanz. Dafür schulde man der Petentin Dank.
Gleichwohl habe in dem Gremium Einigkeit geherrscht, dass die Baumaßnahme aller Voraussicht nach nicht zu verhindern sei, so der Ausschussvorsitzende. Die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung entspreche den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans. Zudem habe eine Prüfung der Denkmalschutzbehörde ergeben, dass der geplante Neubau keine erhebliche Beeinträchtigung für das Kulturdenkmal darstelle. Durch Gutachten sei auch gesichert, dass dem Garten nicht das Wasser ausgehen werde.
Marwein zeigte sich irritiert angesichts von Meldungen, wonach die Bauvorbereitung ungeachtet des laufenden Petitionsverfahrens bereits angelaufen sei und Schäden an einer Grenzhecke zum Kulturdenkmal aufgetreten seien. Ein Vertreter des Landkreises, der der Bauvorbereitung zugestimmt hatte, entschuldigte sich für die Verletzung des Stillhalteabkommens in der Sitzung. Es habe sich um ein Versehen gehandelt. In der Sitzung sei auch deutlich geworden, dass der Träger des Bauvorhabens sich nichts habe zu Schulden kommen lassen. Im Gegenteil, er habe sich durchweg kooperativ verhalten und erhebliche Kosten für Gutachten übernommen, so der Ausschussvorsitzende. Dennoch rate er den Behörden vor Ort, den Baufortschritt im Interesse der Petentin im Auge zu behalten.
„Der Petitionsausschuss hat die Materialüberweisung an die Landesregierung mehrheitlich beschlossen“, erklärte Marwein. Damit wird das Plenum abschließend über die Petition entscheiden.