Petitionsausschuss setzt sich für Temporeduzierung auf Landesstraße L 277 bei Fridingen an der Donau ein

Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 1. Oktober 2026, mit einer Eingabe zum Lärmschutz in Fridingen an der Donau befasst. Das hat die Vorsitzende Gudula Achterberg (Grüne) mitgeteilt. „Der Petition konnte teilweise abgeholfen werden“, so Achterberg. 

Eine Petentin aus Fridingen an der Donau hat sich beim Petitionsausschuss für verschiedene Belange des Lärmschutzes eingesetzt. Wie die Ausschussvorsitzende berichtete, ging es konkret um die Versetzung der Ortstafel an der Landesstraße 277 am westlichen Ortsausgang der Stadt Fridingen, um das Wohngebiet Rotland in die Ortsdurchfahrt mit der Geschwindigkeitsbegrenzung 50 Kilometer pro Stunde mit einzubeziehen sowie um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landesstraße 277 von der Ortstafel der Stadt Fridingen an der Donau ortsauswärts bis zum Weiler Bergsteig. Dort sind aktuell 100 Kilometer pro Stunde erlaubt. Das Verkehrsministerium habe in seiner Stellungnahme dargelegt, so Achterberg, dass die Landesstraße für viele Motorradfahrende ein beliebtes Ausflugs- und Tourenziel sei. Durch die steilaufragenden Felswände beidseits der L 277 wirke der Verkehrslärm in diesem Tal besonders stark.

Die Erschließung des Wohngebiets Rotland erfolge nicht über die L 277, sondern über verschiedene Gemeindestraßen, so dass eine geschlossene Bebauung zur Bestimmung des Standortes der Ortstafel erst ab der Kreuzung L 277/Zollerstraße/Hohenbergweg bestünde. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass eine Ortstafel erst mit einer Einmündung oder kurz davor stehen darf, fasste die Vorsitzende die Ausführungen des Berichterstatters zusammen. „Es ist rechtlich leider nicht möglich, die Ortstafel zu versetzen“, so Achterberg. Dementsprechend habe der Petitionsausschuss einstimmig beschlossen, dass diesem Petitum nicht zugestimmt werden könne.

Sowohl die untere Verkehrsbehörde als auch das Verkehrsministerium hätten vorgeschlagen bzw. angeordnet, für den rund 220 Meter langen Streckenabschnitt der L 277 entlang der Wohnbebauung Rotland eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf 70 km/h vorzunehmen. Die Reduzierung des erlaubten Tempos führe zu einer Lärmminderung von drei Dezibel. „Die Lärmwerte für die betroffenen Anwohner werden wahrnehmbar gesenkt“, führte die Vorsitzende aus. Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor der Ortstafel sei der Petition teilweise abgeholfen. „Das hat der Petitionsausschuss einstimmig so festgestellt“, sagte Achterberg.

Einem dritten Vorschlag des Berichterstatters, die Petition zur Erwägung an die Regierung zu überweisen, etwa um die Anschaffung von Motorradlärm-Displays als Sensibilisierungsmaßnahme anzuregen, sei mehrheitlich zugestimmt worden, gab Gudula Achterberg bekannt. Dazu habe das Verkehrsministerium angemerkt, dass die Aufstellung und der Betrieb solcher Displays von Kommunen eigenständig angegangen werden könne, ergänzte die Vorsitzende abschließend.