Petitionsausschuss verweist Grundstückseigentümer
Petitionsausschuss verweist Grundstückseigentümer aus Hohenlohe auf den Rechtsweg Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am Mittwoch, 26. November 2008, zu einer Petition von Grundstückseigentümern aus Hohenlohe, die von vollgelaufenen Kellern betroffen sind, die Auffassung vertreten, dass eine gerichtliche Klärung erforderlich ist. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. Der Petitionsausschuss ist nach Erörterung der Petition mit Umweltministerin Tanja Gönner zu diesem Ergebnis gekommen. Eine Förderung des Baus eines Umgehungskanals hielt der Ausschuss zum Schluss der Beratungen nicht mehr für möglich. Man nahm jedoch zustimmend zur Kenntnis, dass das Land die Sanierung des Abwasserkanals vorziehen und mit etwa 248.000 Euro fördern und auch die Kosten einer Aufweitung eines benachbarten Kanals in Höhe von 90.000 Euro übernehmen wird. „Ich habe großes Verständnis für das Anliegen der Betroffenen, dass ihre Häuser trocken bleiben“, machte Döpper deutlich. „Deshalb begrüße ich die Bereitschaft des Ministeriums, Maßnahmen in der betroffenen Gemeinde vorzuziehen, die eine Besserung der Situation bringen.“ Die Frage, wer den jetzigen Zustand verschuldet habe und dafür hafte, könne jedoch nicht vom Petitionsausschuss geklärt werden. Dies sei Sache eines Gerichts. Die Petenten sind Eigentümer von Grundstücken, bei denen im Falle starker Regenfälle die Keller volllaufen. Das Problem tritt erst auf, seit in der Nähe ein Regenüberlaufbecken erstellt wurde, das bei Regenwetter einen gewissen Rückstau verursacht. Die Gebäude sind hiergegen nicht ausreichend abgesichert. Bauliche Maßnahmen am Kanalsystem haben Verbesserungen, aber keine Behebung der Probleme gebracht. Eine Kommission des Petitionsausschusses hatte sich vor Ort ein umfassendes Bild von der topografischen und baulichen Situation gemacht. Die rechtliche Prüfung hat nach den Worten Döppers kein eindeutiges Ergebnis gebracht. Er selbst sieht beim Land kein Verschulden; vielmehr sieht er die Gemeinde in der Pflicht. Die Haftungsfrage, die auch für die Finanzierung von weiteren Abhilfemaßnahmen wie den Bau eines Umgehungskanals entscheidend sei, könne jedoch letztlich nur von einem unabhängigen Gericht mit sachverständiger Unterstützung endgültig und rechtsverbindlich entschieden werden. „Der Petitionsausschuss hat dem Landtag daher empfohlen, die Petenten auf den Rechtsweg zu verweisen“, so Döpper abschließend.