Sozialausschuss stimmt Gewalthilfeausführungsgesetz zu

Stuttgart. In seiner Sitzung am Donnerstag, 5. November 2026, hat der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit über den Entwurf des Gewalthilfeausführungsgesetzes (GewHAG) beraten und am Ende einstimmig zugestimmt, wie die stellvertretende Ausschussvorsitzende Dr. Dorothea Kliche-Behnke (SPD) mitgeteilt hat. „Das GewHAG ist ein entscheidender Schritt, um das Recht auf Gewaltfreiheit auch in Baden-Württemberg durchzusetzen“, so Dr. Kliche-Behnke.

„Durch das Gewalthilfeausführungsgesetz werden die landesrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Hilfesystem dauerhaft zu gewährleisten“, erklärte Dr. Kliche-Behnke. Ab dem 1. Januar 2027 soll das Land die entsprechenden Versorgungsstrukturen vorhalten; der kostenfreie Rechtsanspruch der Betroffenen gilt bundesweit ab 2032. Ziel ist, allen Anspruchsberechtigten einen möglichst niedrigschwelligen und bedarfsgerechten Zugang zu Schutzunterkünften und Fachberatungsangeboten zu eröffnen.

Dr. Kliche-Behnke zufolge habe zunächst der Minister für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Oliver Hildenbrand (Grüne), den Gesetzentwurf vorgestellt. Die Landesregierung wolle mit dem Gewalthilfeausführungsgesetz die Voraussetzungen für ein finanziell abgesichertes, bedarfsgerechtes und niedrigschwelliges Hilfesystem schaffen. Zum 1. Januar 2027 werde die öffentliche Finanzierung des Hilfesystems gesetzlich abgesichert sein. Damit werde mehr Verlässlichkeit für die bestehenden Einrichtungen geschaffen. Das sei ein erheblicher Kraftakt, habe der Minister betont, so die stellvertretende Ausschussvorsitzende. Im Jahr 2026 habe das Land das Hilfesystem mit rund 16 Millionen Euro gefördert, 2027 sind rund 55 Millionen Euro vorgesehen. Damit sollen bestehende Angebote finanziert und erste Schritte im Ausbau ermöglicht werden. Die Landesregierung wolle an der Seite der von Gewalt Betroffenen stehen, habe der Minister bekräftigt.

Im Bereich der Schutzeinrichtungen sollen bis 2032 1.200 Schutzplätze in den Frauen- und Kinderschutzhäusern geschaffen, in allen Landkreisen solle mindestens ein Frauen- und Kinderschutzhaus vorgehalten werden. Bislang gebe es 900 Plätze. Auch in den Ausbau sog. Second-Stage-Projekte solle investiert werden. Pro Platz sollen die Träger eine Pauschale von 12.000 Euro erhalten. Die andere Hälfte der Gesamtkosten in Höhe von 24.000 Euro sollen bis 2032 wie bisher über die Tagessätze SGB II und XII finanziert werden. Das Land habe die Mittel hier vervierfacht, fasste Dr. Kliche-Behnke zusammen. Überdies sollen auch die Fachberatungsstellen ausgebaut werden, sowohl in personeller als auch in regionaler Hinsicht. Die Personalsituation solle sich in allen Bereichen spürbar verbessern, habe der Minister in Aussicht gestellt.

Die Finanzierung des Gewalthilfeausführungsgesetzes habe bei den Beratungen im Ausschuss eine wichtige Rolle gespielt, so die stellvertretende Vorsitzende. So habe die SPD-Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht, da weder aus dem Vorblatt noch aus der Begründung des Gesetzes die konkreten finanziellen Auswirkungen einer möglichen Beschlussfassung über das Gesetz entnommen werden konnten. „Der Minister hat hier heute entsprechende Aufklärung geleistet“, so Dr. Kliche-Behnke, weshalb Punkt 1 des Entschließungsantrags für erledigt erklärt werden konnte. Thematisiert worden sei auch von der CDU-Fraktion die Liquiditätsproblematik und man sei sich im Gremium darin einig gewesen, dass es einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten, Land und Kommunen, bedürfe. Der Minister habe hierzu erläutert, so Dr. Kliche-Behnke, dass zunächst der Status Quo mittels einer innerdienstlichen Anordnung abgesichert werden solle. Im Laufe des Jahres 2027 solle dann eine Rechtsverordnung erarbeitet werden, die zum 1. Januar 2028 in Kraft treten soll. Insgesamt habe der Sozialausschuss den Entschließungsabtrag der SPD abgelehnt.

Einstimmige Zustimmung habe es indes für den Gesetzentwurf gegeben. „Der Sozialausschuss hat dem Gesetzentwurf der Landesregierung einstimmig zugestimmt“, so Dr. Kliche-Behnke abschließend. Die zweite Lesung wird noch im Dezember stattfinden.