Ständiger Ausschuss erteilt Ausnahmegenehmigungen für
Stuttgart. Für die Zugehörigkeit der Minister Reinhart und Stächele sowie von Staatssekretär Drautz zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen hat der Ständige Ausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstagmorgen, 26. Juni 2008, gegen das Votum der SPD und bei Enthaltung der GRÜNEN die erforderliche Zustimmung erteilt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mit. Laut Mack soll die entsprechende Beschlussempfehlung noch in der anschließenden Plenarsitzung verabschiedet werden, sodann werde diese Ausnahmegenehmigung wirksam. Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Regierung der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören. „Ausnahmen“ so die Verfassung, „kann der Landtag zulassen“. Die vom Ständigen Ausschuss genehmigten Mandate betreffen: - die Mitgliedschaft, gegebenenfalls den Aufsichtsratsvorsitz in der Flughafen Stuttgart GmbH, die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH sowie die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Landesbank Baden-Württemberg von Minister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart; - die Mitgliedschaft und den Vorsitz im Verwaltungsrat, gegebenenfalls den Beiratsvorsitz in der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank sowie die Mitgliedschaft in der Trägerversammlung der Landesbank Baden-Württemberg von Minister Stächele; - die Mitgliedschaft von Staatssekretär Richard Drautz im Aufsichtsrat der Südwestdeutschen Salzwerke AG und im Aufsichtsrat der Südsalz GmbH.