Umgestaltung des Zinzendorfplatzes in Königsfeld rechtlich einwandfrei

Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. September 2017, die Petition einer Bürgerin abgelehnt, die sich für eine andere Umgestaltung des Zinzendorfplatzes in Königsfeld eingesetzt hatte als vom Gemeinderat beschlossen. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, mitteilte, kam der Petitionsausschuss zu dem Ergebnis, dass das Verfahren rechtlich einwandfrei durchgeführt wurde und deshalb die Entscheidung des Gemeinderats zu respektieren sei.

Die Petentin wendet sich gegen die von der Gemeinde Königsfeld angestrebte Umgestaltung des historischen Zinzendorfplatzes. Sie macht diesbezüglich verschiedene Einwände geltend. Ein wichtiger Punkt ist dabei die beabsichtigte Fällung von über 30 rund 200 Jahre alten Lindenbäumen und die Ersetzung einer intakten Buchenhecke. Ferner sei die Neubelegung der vorhandenen Kieswege mit Pflastersteinen und Granitplatten in Anbetracht des demografischen Wandels nicht sinnvoll.

Die Prüfung der vorgebrachten Einwendungen ergab, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eingehalten worden sind. Alle erforderlichen Abstimmungen mit den Denkmal- und Naturschutzbehörden sind durchgeführt und dortige Bedingungen für die Umsetzung berücksichtigt worden. Auch wurden alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig eingeholt sowie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Förderung gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien geschaffen, so Beate Böhlen.

Die naturschutzrechtliche Prüfung ergab, dass die geplante Fällung der Bäume nicht verboten ist, da sich die Bäume in einer gärtnerisch genutzten Anlage befinden und auch keine Baumschutzsatzung besteht, die einer Fällung im Wege stehen würde. Da die betreffenden Bäume keine Allee darstellen und auch nicht zu Naturdenkmalen erklärt wurden, ist deren Beseitigung nicht verboten. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch das geplante Vorhaben kein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz ergibt, sofern die vorgegebenen Rodungszeiten eingehalten und vorhandene Nisthilfen erhalten bleiben.

Aus denkmalfachlicher Sicht war im Rahmen der geplanten Neugestaltung sicherzustellen, dass die historischen Grundelemente (Wegekreuz, Grünflächenquadrate und Blickachsen) erhalten bleiben. Diesen Anforderungen entspricht die nun beschlossene Planungsvariante.

Zu der Petition hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden, bei der viele Beteiligte anwesend waren und ihre Argumente einbringen konnten.

Der Petitionsausschuss kam nach eingehender Erörterung zu dem Ergebnis, dass der Petition nicht abgeholfen werden könne. Es liege in der Planungshoheit der Gemeinde, wie sie die Umgestaltung vornehme, solange die rechtlichen Vorschriften eingehalten seien. Immerhin habe die Gemeinde die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in ihre Abwägungen und Entscheidungen einfließen lassen; diese seien jedoch nicht rechtlich bindend. „Es ist letztlich Sache des Gemeinderats, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden“, betonte Böhlen.