Wahlprüfungsausschuss weist die meisten Einsprüche gegen die Landtagswahl zurück

Stuttgart. Der Wahlprüfungsausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 24. September 2026, 26 Einsprüche gegen die Landtagswahl vom vergangenen März zurückgewiesen. Über einen Einspruch wurde noch nicht entschieden. Das teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Saskia Frank, im Anschluss an die Sitzung in Stuttgart mit.

Dem Gremium lagen Einsprüche von insgesamt 27 Einzelpersonen vor. Darunter waren zehn Einzelpersonen, die im Wesentlichen inhaltsgleiche oder sogar textidentische Einsprüche vortrugen. Vorgebracht wurden nach Angaben von Frank beispielsweise Sachverhalte, die die Neutralitätspflicht staatlicher oder staatlich finanzierter Einrichtungen im Wahlkampf verletzt haben sollen. Vereinzelt wurde auch die Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des Wahlrechts geltend gemacht. Es seien auch Beschwerden von Personen eingereicht worden, deren Wohnsitze sich in anderen Bundesländern befinden, weshalb diese gar nicht einspruchsberechtigt seien.

Bis auf einen Einspruch seien alle Einsprüche gegen die Landtagswahl 2026 zurückgewiesen worden, so die Ausschussvorsitzende. Dies sei wegen Unzulässigkeit oder offensichtlicher Unbegründetheit geschehen. 

Über einen Einspruch, zu dem noch keine Entscheidung getroffen wurde, werde der Wahlprüfungsausschuss am Freitag, 6. November 2026, mündlich und in öffentlicher Sitzung verhandeln, so Frank. Der Einspruch richte sich gegen Vorgänge im Vorfeld der Wahl, bei denen staatliche oder staatlich finanzierte Einrichtungen nach Auffassung des Einsprechers ihre verfassungsrechtliche Neutralitätspflicht verletzt haben sollen. Dies könne die Chancengleichheit der Parteien und die Freiheit der Wahl beeinträchtigt haben.