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82/2013 - 16. Mai 2013, 18:00 Uhr
Zeugenladung an Ministerpräsident a.D. Mappus

Untersuchungsausschuss fordert nähere Gründe für
Absage des Vernehmungstermins am 7. Juni 2013

 

Stuttgart. Die Auskunft von Ministerpräsident a.D. Mappus, er sei an der für 7. Juni 2013 geplanten Zeugenvernehmung beruflich verhindert, erscheint dem Untersuchungsausschuss „EnBW-Deal“ nicht ausreichend. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, am Donnerstag, 16. Mai 2013, bekannt gab, wurde diese Auffassung den Anwälten von Mappus schriftlich mitgeteilt und klargestellt, dass es auf Basis der bisherigen Informationen bei der Zeugenladung zum 7. Juni 2013 verbleiben müsse. 
 
Im Hinblick auf die von den Anwälten geltend gemachte zwingende berufliche Verhinderung von Ministerpräsident a.D. Mappus am 7. Juni 2013 verweist Herrmann in seinem Schreiben darauf, dass es bisher durchgängige Praxis des Untersuchungsausschusses gewesen sei, nachvollziehbare Verhinderungsgründe bei der Terminierung zu berücksichtigen. Bei der vom Untersuchungsausschuss zu treffenden Ermessensentscheidung komme es allerdings maßgeblich auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. 
 
„Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, die beruflichen Hinderungsgründe näher zu präzisieren und geeignete Nachweise für einen anderweitigen Termin bis spätestens kommenden Mittwoch, 22. Mai 2013, vorzulegen, damit der Untersuchungsausschuss zeitnah über eine mögliche Terminänderung entscheiden kann“, heißt es in dem Schreiben.
 
Schließlich nimmt Herrmann Bezug auf einen Hinweis der Rechtsanwälte, wonach das für die Befragung am 7. Juni 2013 vorgesehene Thema der Informationsweiterleitung durch Mitglieder des Untersuchungsausschusses an Mappus nicht vom Untersuchungsauftrag gedeckt sei. „Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich hierzu anmerken, dass die Beurteilung, ob eine konkrete Frage zulässig ist, zunächst allein dem Untersuchungsausschuss obliegt“, so Herrmann in seinem Brief an die Anwälte. 
 
Unberührt von dem Termin 7. Juni 2013 bleibt laut Herrmann die Zeugenbefragung am 14. Juni 2013. Mappus habe zugesagt, dass er bei dieser Vernehmung zu den den Rückkauf der EnBW-Aktien betreffenden Fragen Auskunft erteilen werde. 

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