Aufgabenzuschnitt und Arbeitsweise festgelegt
Europaausschuss will künftig zu europäischen Normen so bald als möglich Stellung beziehen Stuttgart. Ob gesetzliche Vorhaben der EU auf der europäischen Ebene richtig angesiedelt und ob sie aus Ländersicht überhaupt gerechtfertigt sind, dazu will der Europaausschuss des Landtags künftig so bald als möglich Stellung nehmen. Dies gab der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Dr. Christoph-E. Palmer, im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses am heutigen Mittwoch, 4. Oktober 2006, bekannt. Gleich zu Beginn der Tagesordnung hatte sich der Ausschuss mit seinem Aufgabenzuschnitt und seiner Arbeitsweise befasst und hierzu einstimmig ein Grundlagenpapier beschlossen. „Der EU-Ausschuss beteiligt sich an dem seit 1. September 2006 praktizierten Mechanismus der EU-Kommission bzw. des Bundesrats zur Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung“, erklärte Palmer. Nach diesem Verfahren würden die nationalen Parlamente von der EU über geplante rechtliche Normen informiert und könnten hierzu Position beziehen. Von dieser Möglichkeit wolle der EU-Ausschuss rechtzeitig Gebrauch machen. Dies könne nur durch die Einbindung in das „Frühwarnsystem“ der Landesregierung über das Staatsministerium und die Landesvertretungen in Berlin bzw. Brüssel gelingen. Nach Angaben seines Vorsitzenden befürwortet der EU-Ausschuss deshalb auch den Vorschlag von Landtagspräsident Peter Straub, wonach in der Landesvertretung in Brüssel der Landtag auf Arbeitsebene personell vertreten sein soll. Die Federführung für alle institutionellen und Querschnittsthemen der EU sowie für die Fragen der bilateralen Beziehungen Baden-Württembergs zu Regionen bzw. Nationalstaaten Europas liege beim EU-Ausschuss des Landtags, so Palmer. Fachbezogene EU-Themen würden in der Regel federführend in den Fachausschüssen behandelt. Im Einzelfall werde dann, auch unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer Aspekte, die Federführung zwischen Fachausschuss und EU-Ausschuss festgelegt. Seien mehrere Fachausschüsse betroffen, liege die Hauptverantwortung beim EU-Ausschuss. Wie Palmer im Weiteren betonte, leistet der EU-Ausschuss in der Information sowie der Bewusstseins- und Meinungsbildung der Öffentlichkeit Baden-Württembergs einen wichtigen Beitrag. Deshalb wolle das Gremium auch Referenten und Gesprächspartner einladen. Es könne öffentlich tagen, wenn der Ausschuss dies nach § 32 der Geschäftsordnung des Landtags beschließe. Angesichts seiner spezifischen Aufgabe nehme der EU-Ausschuss seine Selbstbefassungsmöglichkeiten für Berichte, Anhörungen und Informationen wahr, kündigte Palmer abschließend an.