Aufwandsentschädigungen werden angepasst Wirtschaftlicher Umgang mit Etatmitteln sichergestellt
Stuttgart. Den geplanten Änderungen des Abgeordnetengesetzes hat der Ständige Ausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Juni 2012, einstimmig zugestimmt. Der interfraktionelle Gesetzentwurf von CDU, Grünen, SPD und FDP/DVP ziele darauf ab, im Nachgang zur Parlamentsreform verschiedene Regelungen zur Aufwandsentschädigung an die Erfordernisse der Praxis anzupassen, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Jürgen Filius. Künftig seien etwa alle mandatsbedingten Fahrten erstattungsfähig, nicht nur die im eigenen Wahlkreis und zu Landtagssitzungen. „Bei dieser wie auch bei den anderen Neuerungen ist der wirtschaftliche Umgang mit den Haushaltsmitteln weiterhin sichergestellt“, betonte Filius. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzentwurfs sei im Plenum am 27. Juni 2012 vorgesehen.
Viele der von Abgeordneten im Rahmen ihres Mandats wahrgenommenen Termine liegen laut Filius außerhalb des Wahlkreises und können nach der Umstellung im Zuge der Parlamentsreform derzeit nicht abgerechnet werden. „Das wird nun bei der Gesetzesänderung berücksichtigt und gilt im Übrigen nicht nur für die Nutzung des Autos, sondern auch für den öffentlichen Personennahverkehr“, sagte er. Ferner solle es künftig auch möglich sein, für dauerhaft angemietete Unterkünfte anteilig Erstattungen zu bekommen, sofern diese für Übernachtungen aus parlamentarischem Anlass in Anspruch genommen würden. Hier könnten mit eigenen günstigen Quartiermöglichkeiten sogar Einsparungen gegenüber Hotelübernachtungen erzielt werden.
Wie der stellvertretende Ausschussvorsitzende weiter ausführte, soll den Abgeordneten zudem für die mandatsbedingte Ausstattung mit Informations- und Kommunikationseinrichtungen und deren Nutzung ein Budget nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes zur Verfügung gestellt werden. „Die Trennung der Kostenerstattung in Landtags- und Wahlkreisbüro ist durch den Einsatz mobiler Kommunikationsgeräte nicht mehr zeitgemäß“, so Filius.
Bei den Aufwendungen für Büro- und Schreibarbeiten habe sich die Formulierung des Gesetzes über die Jahre als für heutige Bedürfnisse zu eng erwiesen. „Auch in diesem Fall sollen die Vorschriften an die Praxis angepasst werden, die beispielsweise auch die Pflege einer Homepage beinhaltet“, stellte Filius fest. Künftig könnten die Abgeordneten Werk- und Dienstleistungen im Allgemeinen erstattet bekommen. Außerdem werde die Gesetzesänderung zum Anlass genommen, um einige redaktionelle Änderungen vorzunehmen.