Beratung im Ausschuss für Umwelt und Verkehr
Gemeinden sollen über Bauleitplanung Flächen für Solaranlagen ausweisen Stuttgart. Regelungen über den Bau und den Umfang von Photovoltaik-Anlagen sind in erster Linie Angelegenheit der Kommunen. Dies wurde am Donnerstag, 10. März 2005, im Umwelt- und Verkehrsausschuss des Landtags bei der Beratung eines entsprechenden CDU-Antrags deutlich. Der Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Dr. Walter Caroli, forderte deshalb die Gemeinden auf, über die Bauleitplanung Flächen für Anlagen zur photovoltaischen Solarnutzung auszuweisen. Die Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) vom Dezember 2002 habe dazu geführt, dass die Installation großer Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom mit Flächen über 1 Hektar und Leistungen über 1 Megawatt für Investoren interessant geworden sei, erläuterte Caroli. Obwohl noch genügend Dachflächen und Fassaden für solche Anlagen zur Verfügung stünden, entwickle sich ein Trend zu großen Freilandanlagen. Dabei würden nicht nur Stilllegungsflächen, Lärmschutzwände und -wälle, sondern auch landwirtschaftlich genutzte Flächen ins Auge gefasst. Negative Auswirkungen von Photovoltaik-Anlagen im Freiland könnten unter anderem darin bestehen, dass wertvolle andere nutzbare Flächen in Anspruch genommen würden, eine Verschattung entstehe und gegebenenfalls Lebensstätten von Tier- und Pflanzenarten verloren gingen. Dies sei bei der Planung zu berücksichtigen. Das Erneuerbare Energien Gesetz räume Photovoltaik-Anlagen an Gebäuden oder Lärmschutzwänden einen Vorrang ein. Auch seien bei Anlagen in der freien Fläche vor allem versiegelte Flächen zu verwenden. Nachrangig dürften allerdings auch als Ackerland genutzte Flächen unter Umwandlung in Grünland für Solaranlagen vorgesehen werden. „Bei Überlegungen zur Standortauswahl sollten diese Vorgaben beachtet und die knappe Ressource Landschaft geschont werden“, so Caroli. Solange noch ausreichend Dachflächen, insbesondere an großen öffentlichen Gebäuden und Industriebauten, zur Verfügung stünden, sollten diese unter ökologischen Gesichtspunkten vorrangig - unter Umständen in Kombination mit Freilandflächen - mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Photovoltaik-Anlagen könne nur im Wege der kommunalen Bauleitplanung erreicht werden. Die Steuerung von Photovoltaik-Anlagen liege somit in erster Linie in der Hand der Gemeinden.