Bildungsausschuss befasst sich mit schulischem Einsatz von Telepräsenz-Avataren

Stuttgart. Wie geht die Landesregierung mit Telepräsenz-Avataren um? Der Antrag der FDP/DVP-Fraktion zum schulischen Einsatz von Telepräsenz-Avataren bei langzeiterkrankten Kindern und Jugendlichen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport am Donnerstag, 5. Juni 2025, beraten. Das hat die Vorsitzende Petra Häffner (Grüne) mitgeteilt. „Es ist wichtig, sich um langzeiterkrankte Kinder zu kümmern“, bekräftigte Häffner.
 

Telepräsenz-Avatare dienen der Aufrechterhaltung der sozialen Interaktion mit Mitschülerinnen und Mitschülern und ermöglichen erkrankten Kindern und Jugendlichen die digitale Teilnahme am Präsenzunterricht mit einer geringeren psychischen und physischen Belastung, legte Petra Häffner dar. Insbesondere für Langzeiterkrankte, etwa bei einer Chemotherapie, Autoimmunerkrankungen, ME/CFS, Autismus-Spektrum-Störungen sowie eingeschränkt psychischen Erkrankungen könnten schulische Leistungen ermöglicht und gefördert werden. Auch erleichterten die Avatare die Reintegration an der Stammschule und reduzierten das Gefühl der Einsamkeit oder sozialen Isolation.

Das Ministerium habe in seiner Beantwortung dargelegt, dass die Entscheidung, einen Avatar einzusetzen, eine pädagogische Entscheidung sei. Die Schule müsse jeden Einzelfall abwägen. Dabei spielten Alter, Entwicklungsstand und Erkrankung der Schülerin oder des Schülers ebenso eine Rolle wie soziokulturelle Faktoren der Lerngruppe und die etablierten Arbeits- und Unterrichtsformen. Lehrkräfte hätten rückgemeldet, dass der Einsatz eines Avatars Auswirkungen auf die Unterrichtsvorbereitung und auf die Unterrichts-Durchführung habe. Betroffene und deren Eltern sehen in der Avatar-Nutzung eine wichtige soziale Anbindung, die auch für Tagesstruktur sorge. Die technischen Rahmenbedingungen in den Haushalten und auch in den Kliniken ermöglichten den Einsatz von Übertragungstechnik. Allerdings sei aus schulischen Einsätzen bekannt, so Häffner, dass der gängige Avatar technisch durch seine Mikrofoncharakteristik beschränkt sei, auch Aufbewahrung und Transport müssten in der Schule organisatorisch geregelt werden.

Im Januar 2025 seien in baden-württembergischen Medienzentren 75 Avatare verfügbar gewesen. Sowohl FDP/DVP als auch die SPD-Fraktion hätten gefragt, weshalb die Landesregierung hier keine Erhöhung der Anzahl plane, berichtete Petra Häffner. Staatssekretär Volker Schebesta habe erläutert, dass in fast allen Fällen ohne oder nur mit verhältnismäßig kurzer Wartezeit ein Telepräsenz-Avatar vermittelt werden könne. Die Wartezeiten beliefen sich, je nach Medienzentrum, auf null bis sechs Wochen. Die Vorhaltung von Avataren sei keine Pflichtaufgabe der Schulträger. Avatare würden leihweise von Stiftungen aus dem Umfeld der Kliniken zur Verfügung gestellt. Hier werde insbesondere die Gruppe der onkologisch erkrankten Kinder und Jugendlichen in den Blick genommen. Ein Förderprogramm des Landes sei nicht eingerichtet. Diese Tatsache habe im Ausschuss zu Nachfragen geführt, weshalb dem so ist. Der Staatssekretär hat ausgeführt, dass es derzeit genügend Avatare gebe, so Häffner. Er habe angekündigt, dass ab Sommer ein Informationspaket auf der Ministeriums-Webseite online gehen werde, das unter anderem auch Antworten auf rechtliche Fragestellungen gebe.

Der Einsatz von Telepräsenz-Avataren stelle eine spezielle Form des Hybridunterrichts dar, der durch die Digitalunterrichtsverordnung ausdrücklich erlaubt sei (§ 15 Absatz 2). Es bestehe jedoch kein Anspruch auf einen Avatar-Einsatz in der Schule. Das Land regele bewusst nicht, in welchem Verhältnis bestimmte Erkrankungsmuster, die Erteilung von Hausunterricht oder andere Faktoren zueinanderstehen müssten, um einen Avatar einzusetzen. Der Staatssekretär habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch andere Beschulungsmöglichkeiten für langzeiterkrankte Kinder und Jugendliche gebe, so die Ausschussvorsitzende.