Biografien von Richterinnen und Richtern müssen nicht veröffentlicht werden – aber können
Stuttgart. Müssen Lebensläufe bzw. Biografien von Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg veröffentlicht werden? Mit einer Petition, die das fordert, hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. März 2023, befasst. „Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, Lebensläufe von Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu veröffentlichen“, berichtete der Ausschussvorsitzende Thomas Marwein (Grüne). „Dennoch wäre es gut im Sinne der Transparenz, wenn diese Informationen zur Verfügung gestellt würden.“ Der Ausschuss habe die Petition daher zur Erwägung ans Staatsministerium überwiesen.
Zur Veröffentlichung der Biografien bestünde derzeit keine rechtliche Verpflichtung, habe das Staatsministerium dargelegt, so Marwein. Weder nach dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof, welches das Verfahren des Verfassungsgerichtshofs im Allgemeinen und die Besonderheiten für die verschiedenen Verfahren regle, noch nach der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs seien weitergehende Informationen zur Person oder Werdegang von Richterinnen und Richtern zu veröffentlichen.
Wie Thomas Marwein weiter erläuterte, sei die Veröffentlichung der Lebensläufe bei der überwiegenden Mehrzahl der Landesverfassungsgerichte nicht üblich. Allerdings plane der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg zur besseren Information der Öffentlichkeit einen entsprechenden Ausbau seiner Internetseite noch im ersten Halbjahr 2023. „Weitere Informationen zu den einzelnen Richterinnen und Richtern könnten dann dort veröffentlicht werden“, blickte Vorsitzender Marwein in die Zukunft.