Bleiben die Bürgermeister im Kreistag?

Innenausschuss beschließt Anhörung zur Änderung der Landkreisordnung Stuttgart. Zu den von SPD und Grünen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Änderung der Landkreisordnung wird es am 3. Juli 2002 im Stuttgarter Landtag eine Anhörung geben. Auf Vorschlag und unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Jochen K. Kübler, beschloss der Innenausschuss des Landtags in seiner jüngsten Sitzung, dass für diese Anhörung von Seiten der CDU und der SPD je zwei sowie von der FDP/DVP und den Grünen je ein Sachverständiger bzw. Sprecher von Organisationen benannt werden. Bei den Gesetzesvorlagen, so Kübler, gehe es um die in letzter Zeit heiß diskutierte Frage, ob Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden dem Kreistag angehören dürften. Ausgangspunkt sei ein Antrag aus Schwäbisch Hall auf einem CDU-Parteitag gewesen, der nun ein "parlamentarisches Nachspiel" habe. Nach den Worten Küblers habe die SPD-Fraktion zunächst "pikanterweise" einen Vertreter der CDU als Befürworter zu dieser Frage laden wollen, dann jedoch auf diesen Vorschlag verzichtet, als nämlich bekannt geworden sei, dass es in den eigenen Reihen durchaus Gegner der Gesetzesvorlagen gebe.