Bürgschaftsregelung für landwirtschaftliche Betriebe wird bis Jahresende 2013 verlängert
Stuttgart. Für die einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen können weiterhin Bürgschaften gewährt werden. Einer Verlängerung der entsprechenden Regelung bis zum Jahresende 2013 hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Februar 2011, einstimmig zugestimmt. Dies gab die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, bekannt. Nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift des Landwirtschaftsministeriums kann das Land unter bestimmten Voraussetzungen für Kapitalmarktdarlehen, die zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung von Investitionen in der Landwirtschaft erforderlich sind, anteilige modifizierte Bürgschaften in Höhe von bis zu 1 Million Euro übernehmen, erläuterte Netzhammer. Die Bürgschaften dürften höchstens 70 Prozent des Ausfalls an der Hauptforderung betragen. Der Bund werde für das Haushaltsjahr 2011 wie bisher für die Bürgschaften des Landes eine Garantie bis zu 78.064.000 Euro übernehmen, so Netzhammer.
Laut Netzhammer wurde die Bürgschaftsregelung im Jahr 2006 eingeführt und im Jahr 2008 verlängert. Seither seien Bürgschaften in Höhe von insgesamt rund 7,5 Millionen Euro für Kapitalmarktdarlehen von 14 landwirtschaftlichen Unternehmen übernommen worden. Ausfälle habe es bisher nicht gegeben. Auch in Zukunft sei nur eine geringe Ausfallquote zu erwarten, da die Bürgschaften nur im Zusammenhang mit einer Investitionsförderung übernommen würden. Gefördert würden Unternehmerinnen und Unternehmer, die über gute Betriebsleiterfähigkeiten verfügten und deren landwirtschaftliches Unternehmen nachweislich erfolgreich geführt werde. Falls es dennoch zu Ausfällen kommen sollte, würden diese im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem Landeshaushalt finanziert. Davon übernehme der Bund als Rückbürge bis zu 60 Prozent der vom Land zu tragenden Ausfälle. Verwaltet werde die Bürgschaftsregelung von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, die das Programm auch weiterhin umsetze, führte die Ausschussvorsitzende abschließend aus.