Finanzausschuss bewilligt Mehrausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie weitere Sonderausgaben zur Bewältigung der Krise genehmigt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger, nach der Sitzung am Donnerstag, 21. Januar 2021, mitteilte, werden damit unter anderem Künstler, Sportvereine und Hochschulabsolventen unterstützt, sowie die weitere Digitalisierung von Schulen und der Justiz, der Ausbau der Forschung im Bereich digitaler Lösungen und eine stärkere Kooperation der Hochschulmedizin gefördert. 

Der Ausschuss bewilligte Nothilfen für die Bereiche Kunst und Kultur in Höhe von 28 Millionen Euro. Drei Millionen Euro seien für das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ vorgesehen, das helfen soll, trotz der derzeitigen Beschränkungen kulturelle Angebote umzusetzen und spezielle Konzepte und digitale Formate zu entwickeln. Mit einem Stipendienprogramm in Höhe von 15 Millionen Euro sollen rund 20.000 Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musik, Bildende Kunst und neue Medien, Literatur, Darstellende Kunst und Kleinkunst unterstützt werden. Weitere zehn Millionen Euro seien für rund 9.000 Vereine der Breitenkultur vorgesehen. 

Sportvereine und -verbände sollen insgesamt 7,5 Millionen Euro erhalten. Zusammen mit einer ersten Tranche für das Soforthilfeprogramm, die im vergangenen Jahr genehmigt wurde, belaufen sich die Hilfen auf insgesamt 17,5 Millionen Euro. Bis Dezember 2020 seien insgesamt 11,6 Millionen Euro an Sportvereine ausbezahlt worden. Aufgrund der weiter anhaltenden Beschränkungen, der zunehmend aufgebrauchten Rücklagen der Vereine und eines Corona-bedingten Rückgangs der Mitgliederzahlen und damit der Mitgliederbeiträge sei bis Sommer mit einem weiter steigenden Förderbedarf zu rechnen, sagte der Ausschussvorsitzende. 

Mit dem Zweiten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 wurden zusätzliche Mittel für die Digitalisierung von Schulen sowie für die Stärkung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. 40 Millionen Euro davon sollen nun für die Digitalisierung von Schulen und raumlufthygienische Maßnahmen eingesetzt werden. 

Auch die Justiz will die Möglichkeiten zum digitalen Arbeiten ausbauen. Dafür habe der Ausschuss sechs Millionen Euro bewilligt. Damit sollen die IT-Netze in den Dienstgebäuden modernisiert und mit W-LAN ausgestattet werden. Für die Neuauflage des Förderprogramms „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ seien für dieses und nächstes Jahr insgesamt zehn Millionen Euro eingeplant. Mit dem Programm werden Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage gefördert. Ziel sei, durch die Pandemie bedingte Einbrüche der Wirtschaft abzufedern und neue Aufträge für Industrie, Gewerbe und Handwerk zu erzeugen.    

Für den Aufbau eines KI-Kompetenzzentrums und einer Coding School im Cyber Valley in Tübingen wurde eine Mehrausgabe in Höhe von 3,5 Millionen Euro für 2021 genehmigt. Die Mittel sollen vor allem für die Einstellung von Personal und die Finanzierung wissenschaftlicher Infrastruktur genutzt werden. Für den „Innovationscampus Region Rhein-Neckar – Ausbau der Kooperation und Translation“ werden für die Jahre 2021 und 2022 Mittel in Höhe von 18 Millionen Euro bereitgestellt. Der Innovationscampus soll genutzt werden, um Forschungsergebnisse schnell in die Anwendung zu bringen, etwa für neue Produkte, Medikamente oder Verfahren im Gesundheitsbereich. Für das Projekt „Kooperationsverbund Hochschulmedizin Baden-Württemberg“ sollen in einem ersten Schritt für 2021 Mittel in Höhe von 41,75 Millionen Euro investiert werden. Die Pandemie habe gezeigt, dass die Hochschulmedizin eine überragende Rolle für die Krisenreaktion, die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und Entwicklung innovativer Lösungen spiele. 

Für das Brückenprogramm „ING-IT“ hat der Ausschuss beantragte Mittel in Höhe von neun Millionen Euro genehmigt. Im Rahmen des Programms sollen arbeitssuchende hochqualifizierte Absolventen baden-württembergischer Hochschulen in einer Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft angestellt werden. Die Pandemie habe für aktuelle Absolventen wirtschaftliche Nachteile zur Folge. Insbesondere Ingenieure und Informatiker könnten derzeit kaum mit einer Anstellung in Unternehmen rechnen. Zur Verstärkung der Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte zur Umsetzung der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum Digitalpakt mit dem Bund hat der Finanzausschuss für 2021 Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 6,5 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 bewilligt.