Finanzausschuss des Landtags fordert Einschränkungen bei Prozesskostenhilfe

Stuttgart. Um die steigenden Ausgaben, die dem Land im Rahmen der Prozesskostenhilfe entstehen, einzuschränken, sollen die rechtlichen Grundlagen für diese Zahlungen überprüft und geändert werden. Dies hat der Finanzausschuss auf seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 20. Oktober 2005, bei der Beratung einer entsprechenden Vorlage des Rechnungshofs gefordert und an das Landtagsplenum als Beschlussempfehlung weitergeleitet. Der Finanzausschuss unterstützt damit Bestrebungen der Justizministerkonferenz zur Reduzierung des Aufwands für Prozesskostenhilfe. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des SPD-Abgeordneten Ingo Rust, entstand dem Land im Jahr 2003 durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein Nettoaufwand in Höhe von fast 57 Millionen Euro. 36 % der landesweiten Bewilligungen hätten Eheverfahren betroffen. 29 % aller Parteien hätten Prozesskostenhilfe ohne Raten erhalten, hätten also aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Einkommensgrenzen keine eigenen Beiträge leisten müssen. In Familiensachen sei von den Amtsgerichten in 77 % der Fälle Prozesskostenhilfe ohne Raten und in 23 % mit Raten gebilligt worden. In seiner Mitteilung regt der Rechnungshof unter anderem an, Prozesskostenhilfe ohne Raten ausschließlich Sozialhilfeempfängern und vergleichbaren Personengruppen zu gewähren. Maßgabe hierfür sollen alternativ die Einführung einer Mindestrate bei allen Empfängern von Prozesskostenhilfe sein (ausgenommen Sozialhilfeempfänger und vergleichbare Personengruppen) oder die Angleichung der Absetzungsbeträge und Erwerbsfreibeträge an ein niedrigeres Niveau. Der Rechnungshof hält es außerdem für geboten, im Rahmen der verfassungsmäßigen Grenzen bei den Bewilligungen von Prozesskostenhilfe das Darlehensprinzip generell anzuwenden. „In der Beschlussempfehlung, deren einzelne Punkte im Finanzausschuss durchaus unterschiedliche Mehrheiten fanden, wird die Landesregierung ersucht, die Vorschläge des Rechnungshofs aufzugreifen“, erklärte Rust. Zudem werde die Landesregierung aufgefordert, diese Vorschläge auf Bundesebene weiterzuverfolgen und die Anregungen des Rechnungshofs zur gesamtschuldnerischen Haftung in Ehesachen und zur Reduzierung der Bewilligungen von Prozesskostenhilfe ohne Raten in den weiteren Diskussionsprozess einzubringen. Die Landesregierung werde gebeten, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Begrenzung des Aufwands in der Prozesskostenhilfe zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe ab sofort stringenter geprüft und künftig auf die Rechtspfleger übertragen werde, so Rust abschließend.