Finanzausschuss stimmt für vorgriffsweise Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg

Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat der von der Landesregierung empfohlenen vorgriffsweisen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg zugestimmt. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gremium in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. Juli 2026. „Damit kann die Auszahlung der Bezügeanpassung schon vor Abschluss der gesetzlichen Regelung erfolgen“, sagte der Ausschussvorsitzende Nicolas Fink (SPD). 

Nach Angaben des Vorsitzenden haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften im Februar 2026 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Mit dem BVAnpGBW 2026/2027/2028 soll dieser Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und die Versorgung in Baden-Württemberg übertragen werden.

Für diese Übertragung ist Nicolas Fink zufolge eine gesetzliche Regelung notwendig. Das Gesetz werde nach Auskunft des Finanzministeriums jedoch voraussichtlich erst im Oktober 2026 in den Landtag eingebracht. Daher habe die Landesregierung das Finanzministerium ermächtigt, das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg anzuweisen, die ab dem 1. April 2026 vorgesehene Anpassung unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung rückwirkend sowie laufend mit den Bezügen für August 2026 vorgriffsweise auszuzahlen. Die dafür notwendige Zustimmung des Finanzausschusses sei nun erteilt worden, so Fink. 

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge erfolgt die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in mehreren Schritten: Die lineare Anpassung soll rückwirkend zum 1. April 2026 2,82 Prozent, zum 1. März 2027 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 weitere 1,0 Prozent betragen. Die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen erhöhen sich entsprechend des Tarifabschlusses zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um 30 Euro. Die Wechselschichtzulage soll entsprechend der Regelung im Tarifbereich zum 1. April 2026 auf 200 Euro angehoben und die Schichtzulagen um 150 Prozent erhöht werden. Beamtinnen und Beamte im Krankenpflegedienst sollen künftig 187,50 Euro erhalten.