Finanzausschuss stimmt zu:
Landesstiftung kann Anteile an der BW-Holding an die L-Bank veräußern – dann Einbringung in LBBW Stuttgart. Die Landesstiftung kann ihre Anteile an der BW-Holding an die L-Bank veräußern, die diese Anteile dann in die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einbringen kann. Dieser Maßnahme im Zuge der Neustrukturierung der Baden-Württembergischen Bank AG (BW-Bank) hat der Finanzausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Oktober 2004, die erforderliche Zustimmung erteilt. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des SPD-Abgeordneten Herbert Moser, waren sich alle Fraktionen darin einig, dass die Umwandlung der BW-Bank AG in eine Anstalt des öffentlichen Rechts durch Gesetz erfolgen soll. Wie Moser weiter ausführte, werde die Landesbank Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2005 in die Landesbank Baden-Württemberg eingegliedert und als hundertprozentige Tochtergesellschaft fortgeführt. Der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz, der seine Beteiligung an der Landesbank Rheinland-Pfalz im Wege der Kapitalerhöhung in die Landesbank Baden-Württemberg einbringe, erhalte als Gegenleistung eine Beteiligung von rund 4,9 Prozent an der LBBW. Um die Parität zwischen den beiden Sparkassenverbänden Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einerseits und dem Land andererseits zu erhalten, sei folgendes vorgesehen: Auf Landesseite solle die L-Bank ihre Anteile an der BW-Holding zusammen mit jenen Anteilen an der BW-Holding, die von der Landesstiftung zu erwerben seien, im Wege der Kapitalerhöhung in die LBBW einbringen. Dafür erhalte die L-Bank ebenfalls eine Beteiligung von rund 4,9 Prozent an der LBBW. Da sich gemäß Landesbankgesetz an der LBBW nur juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligen könnten, sei die Einbringung der Beteiligung an der BW-Holding gegen Gewährung von Anteilen an der LBBW der Landesstiftung nicht möglich. Daher sollten die Anteile der Landesstiftung an der BW-Holding - 28,45 Prozent - an die L-Bank veräußert werden, denn diese könne die Anteile in die LBBW einbringen. Die Veräußerung der Anteile mit einem Nominalwert von 284.500 Euro wird laut Moser zum Verkehrswert in Höhe von rund 355 Mio. Euro erfolgen. Der Gesellschaftsvertrag der Landesstiftung verlange, dass der Finanzausschuss des Landtags eine solche Aktion der Landesstiftung billigen müsse. Dies, so Moser abschließend, sei in der Sitzung des Finanzausschusses einstimmig erfolgt.