Geplante Krankenhausreform im Fokus
Stuttgart. Mit der jüngst von Bund und Ländern in Eckpunkten vereinbarten Krankenhausreform hat sich der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration in der Sitzung am Mittwoch, 12. Juli 2023, beschäftigt. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Florian Wahl (SPD) berichtete Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) über die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sowie über mögliche Reformfolgen für die Kliniklandschaft in Baden-Württemberg.
Der Ausschuss thematisierte die geplante Klinikreform aus gegebenem Anlass – erst am vergangenen Montag hatten sich Bund und Länder nach monatelangen Verhandlungen auf Grundlinien der Reform verständigt. Zudem lag dem Ausschuss eine Anfrage der FDP/DVP zum Thema vor. Laut Wahl lobte der Sozialminister die Eckpunkte der Krankenhausreform, da diese die Vergütung im stationären Sektor auf eine neue Grundlage stellen werde, was dringend geboten sei. Man verabschiede sich von der bisherigen Mengenvergütung ausschließlich nach Fallzahlen und Fallpauschalen. Stattdessen gebe es künftig eine Mischfinanzierung, die neben der rein fallbezogenen Betrachtung auch darauf abziele, Vorhaltepauschalen einzuführen, die leistungsunabhängig für eine gute Versorgung gewährt würden. Dabei werde man sich an 65 Leistungsgruppen orientieren.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden betonte Lucha, dass es gut sei, dass die Planungshoheit auch in Zukunft in der Kompetenz der Bundesländer läge. Die nun vorliegenden Eckpunkte ermöglichten es der Landesregierung, die Kliniklandschaft im Südwesten mit aktuell noch gut 200 Standorten weiter zu entwickeln und dabei wie bisher auf eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und effiziente stationäre Versorgung zu setzen.
Wie der Ausschussvorsitzende weiter aus der Sitzung berichtete, signalisierten Grüne, CDU, SPD und FDP grundsätzliche Zustimmung für die geplante Reform. Auf Basis der Eckpunkte könne das Land seine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung erhalten und zukunftssicher gestalten. Zugleich habe es jedoch geheißen, mögliche Folgewirkungen für Baden-Württemberg seien erst abzuschätzen, wenn ein Gesetzentwurf vorliege. Man müsse aufmerksam bleiben. Laut Wahl erklärte die FDP/DVP, es bestehe die Gefahr, einzelne Kliniken könnten durch die Reform in die Insolvenz getrieben werden. Die Kliniklandschaft insgesamt müsse aber erhalten werden.
Laut Wahl erklärte die SPD, dass die Reform eine große Chance sei, die Versorgung im ländlichen Raum zu erhalten. Dazu bedürfe es einer verbindlichen Landeskrankenhausplanung, die jedoch aktuell fehle, und einer auskömmlichen Finanzierung der Investitionskosten.