Innenausschuss des Landtags befürwortet spezielle Fahrerlaubnis für Feuerwehren und Rettungsdienste

Stuttgart. Weil der PKW-Führerschein seit 1999 nur noch zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen berechtigt (Klasse B), klagen die Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste über einen Mangel an Fahrzeugführern. Deshalb sollen die Mitglieder solcher Organisationen künftig nach einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung eine Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen erwerben können. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 1. Dezember 2010, mitteilte, hat der Innenausschuss des Landtags einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung mit großer Mehrheit zugestimmt. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden wird mit dem Fahrberechtigungsgesetz eine Ermächtigung durch den Bundesgesetzgeber im Straßenverkehrsgesetz umgesetzt. Die Landesregierung beabsichtige, diese Regelung auch auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen auszudehnen, sobald der Bund die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen habe. Die Ausschussmitglieder hätten dieses Vorhaben ausdrücklich begrüßt, weil die meisten Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren schwerer als 4,75 Tonnen seien. Zudem wolle die Landesregierung – auf Anregung des Ausschusses – im laufenden Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ausloten, ob Ausbildung und Prüfung aus Haftungsgründen auch organisationsextern erfolgen könnten. In diesem Zusammenhang solle auch die Möglichkeit geprüft werden, den Sonderführerschein nach einer gewissen Zeit in eine reguläre Fahrerlaubnis umzuwandeln. Schließlich solle auch geklärt werden, ob sich das Gesetz nur auf Ehrenamtliche, oder auch auf Mitarbeiter der Organisationen beziehe. Laut Heiler sieht der auf dem Fahrberechtigungsgesetz basierende Verordnungsentwurf vor, dass jenen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und technischer Hilfsdienste, die seit mindestens zwei Jahren über einen Führerschein der Klasse B verfügen, die Fahrberechtigung erteilt werden kann. Voraussetzung dafür sei eine organisationsinterne Ausbildung von fünf 45-minütigen Einheiten auf dem Einsatzfahrzeug sowie eine ebenfalls organisationsinterne, 60-minütige Prüfung.
Eine Evaluation des Fahrberechtigungsgesetzes sei nach drei Jahren vorgesehen, so der Ausschussvorsitzende. Dabei stehe insbesondere die Frage im Fokus, ob die intern erworbene Fahrberechtigung dem Erwerb der regulären Fahrerlaubnis (Klasse C1) vorgezogen werde und tatsächlich Kosten spare. Überdies solle auch erhoben werden, ob die Unfälle mit Einsatzfahrzeugen zunehmen.