Innenausschuss informiert sich über neue Buchführung in baden-württembergischen Gemeinden

Stuttgart. Der Innenausschuss des Landtags hat sich anlässlich eines Antrags der SPD-Fraktion in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 5. Dezember 2007, mit der Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die kaufmännische doppelte Buchführung in Konten Soll und Haben, die sogenannte Doppik, befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Hans Georg Junginger, mitteilte, standen im Mittelpunkt der Beratungen der Zeitplan der Umstellung sowie die mit der Umstellung verbundenen Probleme für die Gemeinden. Die SPD hatte ihren Antrag damit begründet, dass die Landesregierung bislang keine verlässliche Aussage darüber getroffen habe, ob und wann die baden-württembergischen Kommunen ihre Haushaltsverwaltung auf die Doppik umstellen müssten. Diese Informationspolitik führe in vielen Gemeinden zu erheblicher Planungsunsicherheit. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden sei mit einem Inkrafttreten der Reform des Gemeindehaushaltsrechts in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 zu rechnen. Der aktuelle Gesetzentwurf sehe zwar keine Wahlmöglichkeit zwischen Kameralistik und Doppik vor, allerdings gelte für die Umstellung auf das kaufmännische Rechnungswesen eine Übergangsfrist bis 2016. Zudem hätten die Kommunen bis 2031 Zeit, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Laut Junginger gehe das Innenministerium davon aus, dass sich die Kosten der Umstellung für die Kommunen in Grenzen hielten, wofür unter anderem die lange Übergangsfrist spräche, die den Gemeinden für die Umstellung eingeräumt werde. Wie der Ausschussvorsitzende abschließend erläuterte, sei die Einführung der Doppik für den Bürger positiv zu sehen, da die vielerorts praktizierte Lastenverschiebung in die Zukunft verhindert werden könne. „Allerdings besteht noch Abklärungsbedarf soweit es um die Bedenken der kleineren Gemeinden geht“, erklärte Junginger.