Innenausschuss sieht Regelungsbedarf für Verkehrssicherheit von Kleintransportern
Stuttgart. Um der zunehmenden Gefährdung des Straßenverkehrs durch Kleintransporter zu begegnen sind für diese Fahrzeugtypen höhere Sicherheitsstandards, ein generelles Tempolimit von 120 km/h sowie verstärkte Geschwindigkeitskontrollen erforderlich. Ein Antrag der SPD-Fraktion, diese Maßnahmen in einer Bundesratsinitiative umzusetzen, fand in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch, 28. Februar 2007, keine Mehrheit. Einig war sich das Gremium jedoch darin, dass in diesem Bereich Regelungsbedarf besteht. Dies teilte der Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Hans Georg Junginger mit. „Ein Tempolimit von 120 km/h könnte maßgeblich zu einer Entspannung der Situation beitragen, zumal eine Studie des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belegt, dass bei rund einem Viertel der erfassten Unfälle die Kleintransporter mit mehr als 120 km/h unterwegs waren“, erklärte Junginger. Zudem könnten durch die Übertragung der Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten bei Lkw-Fahrern auf die Lenker von Kleintransportern die Risikofaktoren Übermüdung und Sekundenschlaf begrenzt werden. Der Einbau von Fahrtenschreibern würde die Kontrollen der Geschwindigkeitsbegrenzung sowie der Lenk- und Ruhezeiten wesentlich vereinfachen. Zusätzlich müsse die polizeiliche Kontrolle im Land soweit verbessert werden, dass die Einhaltung der Gesetzesvorschriften gewährleistet werden könne. „Der Innenausschuss ist sich erfreulicherweise einig darüber, dass zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kleintransportern Regelungsbedarf besteht“, sagte Junginger. Deshalb sei die Zusage der Landesregierung zu begrüßen, sich auf europäischer und auf Bundesebene für eine Verschärfung des bestehenden Regelwerks einzusetzen.