Integrationsausschuss möchte nähere Erkenntnisse über Tätigkeit von Friedensrichtern
Stuttgart. Mit der Frage, ob die Tätigkeit sogenannter Friedensrichter in Baden-Württemberg mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik vereinbar ist, hat sich der Integrationsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. März 2012, anlässlich eines entsprechenden CDU-Antrags befasst. Intensiv diskutiert wurde insbesondere die Frage, wie der derzeitige spärliche Erkenntnisstand verbessert werden kann. In der Regel werden Friedensrichter bei Rechtsstreitigkeiten unter Migranten muslimischen Glaubens tätig.
Wie die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz, mitteilte, hat das Integrationsministerium in der Ausschusssitzung zugesagt, an den Universitäten des Landes mit thematischem Bezug zum Islam einen Suchlauf zu starten, um einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse über Friedensrichter zusammenzutragen. Zudem soll das Thema „Friedensrichter“ beim „Runden Tisch Islam“ zur Sprache gebracht werden. Der Integrationsausschuss soll dann in seiner nächsten Sitzung am 9. Mai 2012 über die gewonnenen Erkenntnisse informiert werden. Ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der darauf abzielte, die Erkenntnisgrundlagen über Friedensrichter durch eine wissenschaftliche Untersuchung zu verbessern, wurde einvernehmlich bis zum Bericht der Integrationsministerin zurückgestellt, so Schütz abschließend.