Landtagspräsident Klenk erteilt Ermächtigung zur Strafverfolgung

Stuttgart. Nach Anhörung aller vier Fraktionen hat Landtagspräsident Wilfried Klenk (CDU) jetzt gegenüber dem Justizministerium mit Schreiben vom 18. September 2015 seine Ermächtigung zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Unbekannt erteilt. Es geht um den Verdacht der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht.

Anlass für das beabsichtigte Ermittlungsverfahren sind öffentlich gemachte Informationen aus einer geheimen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“ am 6. Juli 2015. Das Justizministerium hatte sich am 25. August 2015 schriftlich an Landtagspräsident Klenk gewandt und darum gebeten, die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß Paragraf 353b Strafgesetzbuch zu erteilen. Landtagspräsident Klenk leitete diesen Brief – wie bislang in vergleichbaren Fällen üblich – den Fraktionsvorsitzenden weiter mit der Bitte um Stellungnahme bis 18. September 2015.