Landtagspräsident Straub verbietet Republikanern Veranstaltung im Landtag mit MNR

Räume des Parlaments dürfen nicht als Plattform zur Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts missbraucht werden Stuttgart. In Ausübung seines Hausrechts hat Landtagspräsident Peter Straub (CDU) den Republikanern heute untersagt, im Landtag eine für den morgigen Freitag, 29. September 2000, geplante Vortragsveranstaltung mit einem der führenden Funktionäre der rechtsextremistischen Partei "Mouvement National Républicain (MNR)" aus Frankreich durchzuführen. In einem Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden der Republikaner Dr. Rolf Schlierer weist Straub darauf hin, dass es sich nach Auskunft des Verfassungsschutzes bei der MNR um eine rechtsextremistische Partei handle, die nationalistisch ausgerichtet sei und starke rassistische, ausländerfeindliche Tendenzen aufweise. Die Räume des Landtags dürften nicht als Plattform zur Verbreitung rechtsextremistischen, verfassungsfeindlichen Gedankenguts missbraucht werden, so Straub. In dem Schreiben des Landtagspräsidenten vom 28. September 2000 heißt es wörtlich: "Sehr geehrter Herr Kollege, Ihr Fraktionskollege Wolf Krisch hat in einem an Herrn Krauter gerichteten Schreiben vom 27. September 2000 mitgeteilt, dass Ihre Fraktion beabsichtigt, am Freitag, dem 29. September 2000, im Plenarsaal des Landtags mit Herrn Martin Peltier eine Vortragsveranstaltung durchzuführen. Herr Peltier ist nach unseren Informationen ein hochrangiger Vertreter (Mitglied des Vorstands) des Mouvement National Républicain (MNR). In Ausübung meines Hausrechts untersage ich hiermit die Durchführung dieser Veranstaltung im Plenarsaal des Hauses des Landtags sowie die vorgesehene Fortsetzung der Veranstaltung im Foyer des Hauses der Abgeordneten und in anderen Räumen der beiden Landtagsgebäude. Ich möchte dies wie folgt begründen: Nach Art. 32 Abs. 2 Landesverfassung übt der Landtagspräsident das Hausrecht im Sit-zungsgebäude aus. Dieses Hausrecht dient der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments. Um diese zu gewährleisten, steht dem Landtagspräsidenten die Verfügungsgewalt über die Säle im Landtagsgebäude zu. Ihre Nutzung im Interesse des Parlaments hat er nach pflichtgemäßem Ermessen sicherzustellen. Bei der MNR handelt es sich nach Auskunft des Verfassungsschutzes um eine rechtsextremistische Partei, die nationalistisch ausgerichtet ist und starke rassistische, ausländerfeindliche Tendenzen aufweist. Der vorgesehene Redner Martin Peltier ist ein führender Funktionär dieser Partei. Ein Auftritt dieser Partei bzw. eines führenden Funktionärs dieser Partei in den Räumen des Landtags, insbesondere im Plenarsaal des Landtags, kommt nicht in Betracht. Die Veranstaltung steht in keinem Zusammenhang mit der politischen Arbeit des Landesparlaments und seiner internen Willensbildungsorgane, wozu die Frak-tionen gehören. Die Räume des Landtags dürfen nicht als Plattform zur Verbreitung rechtsextremistischen, verfassungsfeindlichen Gedankenguts missbraucht werden. Ich verweise auch auf die im Einvernehmen mit den Fraktionen erlassene Regelung über die Belegung der Räume des Landtags vom 4. November 1996. Danach dürfen die Räume des Landtags nur für Zwecke der Fraktionen benützt werden - nicht aber für nach außen gerichtete Parteiarbeit. Im Übrigen fühle ich mich durch das Verhalten Ihrer Fraktion im Vorfeld der Veranstaltung über Form und Inhalt der Veranstaltung getäuscht: Abgesehen von der schon vor Wochen erfolgten Raumbelegung hat Ihre Fraktion der Landtagsverwaltung bedauerlicherweise zu keinem Zeitpunkt eine Einladung zu der Vortragsveranstaltung zukommen lassen. Die Landtagsverwaltung hat bereits Ende August versucht, bei Ihnen und Ihrer Fraktionsgeschäftsstelle Erkundigungen über den Inhalt der geplanten Veranstaltung und den vorgesehenen Redner einzuholen. Die ausdrückliche Bitte, die offenbar bereits versandte Einladung zu der Vortragsveranstaltung am 29. September 2000 auch der Landtagsverwaltung zu übersenden, wurde trotz der ursprünglichen Zusage von Frau ... von Ihrer Fraktionsgeschäftsstelle am 31. August dieses Jahres mit der Begründung zurückgewiesen, der vorgesehene Referent könne nicht kommen, so dass die Einladung hinfällig sei; Frau ... hat sich bei dieser Aussage auf Sie persönlich bezogen. Da von Ihrer Fraktion keinerlei weitere Informationen eingegangen sind, bin ich davon ausgegangen, dass die Veranstaltung überhaupt nicht stattfinden wird. Zu meiner Verwunderung hat Ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender Deuschle am Abend des 26. September 2000 auf Anfrage der Landtagsverwaltung gegenüber erklärt, dass die Veranstaltung doch stattfinde. Ohne dass uns der Text der Einladung zur Verfügung gestellt worden wäre, hat Ihr Kollege Krisch mit dem bereits erwähnten Schreiben vom 27. September 2000 bestätigt, dass die Veranstaltung stattfindet, und zwar wie ursprünglich geplant mit dem Redner Martin Peltier. Herr Krisch hat in seinem Schreiben auch die Themen, die Gegenstand der Veranstaltung sein sollen, nicht vollständig genannt. Insbesondere das Thema “MNR und REP”, das die eindeutige parteipolitische Zielrichtung der Veranstaltung deutlich macht, wurde verschwiegen. Ich habe die Landtagsverwaltung angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die von mir untersagte Veranstaltung nicht in den Räumen des Landtags, also weder im Haus des Landtags noch im Haus der Abgeordneten, stattfinden wird. Ich darf Sie abschließend davon unterrichten, dass ich von diesem Schreiben die anderen Fraktionen und die Öffentlichkeit in Kenntnis setzen werde."