Landwirtschaftsausschuss fordert:

Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren erhalten Stuttgart. Zur Erhaltung der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren müssen gezielte Maßnahmen ergriffen werden, ohne dass dabei eine rentable Landbewirtschaftung beeinträchtigt wird. Dies hat der Landwirtschaftsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. Februar 2006, gefordert. „Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen fördern eine konsequente Ausrichtung der Landwirtschaft auf marktfähige, rationell erzeugte Produkte, eine weitere Mechanisierung der Landwirtschaft sowie die Spezialisierung auf leistungsfähige Rassen und intensiv bewirtschaftetes Grünland“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Karl Traub. Deshalb seien Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt erforderlich. Als Beispiele nannte Traub Fördermaßnahmen im Rahmen des Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleichs (MEKA), so etwa extensive Landbewirtschaftungsarten wie den ökologischen Landbau oder den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im Gesamtunternehmen. Auch der Verzicht auf Wachstumsregler oder Herbizide im Ackerbau wirke sich positiv auf die Artenvielfalt in den Agrarlandschaften aus. Zur Erhaltung und zur Pflege der frei lebenden Tier- und Pflanzenwelt werde entsprechend dem Naturschutzgesetz von der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg unter Mitwirkung der Naturschutzverbände und sachkundiger Bürger ein Artenschutzprogramm erstellt, so Traub. Wie Traub weiter erläuterte, weist Baden-Württemberg mit rund 11,4 Mio. Bäumen den bedeutendsten Streuobstbau aller Bundesländer auf. Auch hier gebe es eine Reihe von Strategien zur Erhaltung und zur Mehrung des Bestands alter Obstsorten. Beispielhaft nannte er die modellhafte Förderung von Baumpflegemaßnahmen sowie die an der Universität Hohenheim eingerichtete Sortenzentrale, wo der Bestand der Streuobstwiesen in Baden-Württemberg erhoben und in einer Datenbank erfasst werde. Als ebenfalls wichtige Aufgabe bezeichnete Traub die Erhaltung der Rassevielfalt bei landwirtschaftlichen Nutztieren. Bereits 1972 habe Baden-Württemberg damit begonnen, gefährdete landwirtschaftliche Nutztierrassen durch die Gewährung von Prämien in ihrem Bestand zu fördern.