Landwirtschaftsausschuss: Verkehrssicherungspflicht sollte speziell für den Wald gesetzlich geregelt werden

Stuttgart. Weil der Wald immer häufiger für Freizeitaktivitäten genutzt wird und sich dadurch die Unfallrisiken erhöhen, sollte eine Verkehrssicherungspflicht speziell für den Wald gesetzlich geregelt werden. Dafür hat sich der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft des Landtags anlässlich eines CDU-Antrags ausgesprochen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, am Mittwoch, 31. März 2010, erläuterte, gilt für Waldbesitzer nach derzeitiger Rechtslage eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die die waldtypischen Gefahrenquellen jedoch nicht berücksichtigt. Deshalb solle im Zuge der Novellierung des Bundeswaldgesetzes eine klarstellende Regelung getroffen werden.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden spielen im Wald Freizeitbetätigungen wie Wandern, Radfahren, Mountainbiking, Rollenspiele oder Geocaching, eine Art moderne Schnitzeljagd, eine immer größere Rolle. Manche Trendsportarten würden oftmals abseits der Wege sowie zu allen Tageszeiten ausgeübt. Dadurch werde die Verkehrssicherung zum Problem; zudem verliere das heimische Wild Rückzugsbereiche.