Petition gegen Nutzungsänderung beim „Drachenpalast“ in Esslingen ohne Erfolg

Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 22. Juli 2009, die Petition gegen die Nutzungsänderung eines ehemaligen Fabrikgebäudes in Esslingen, in dem die Veranstaltungseinrichtung „Drachenpalast“ betrieben wird, zurückgewiesen. Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage habe der Petition nicht abgeholfen werden können. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. „Der Petitionsausschuss hat sich mit den vorgebrachten Einwänden eingehend auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Petition auf Grund des Bestandsschutzes und der ansonsten eindeutigen Rechtslage nicht abgeholfen werden kann“, so der Vorsitzende. Die Petenten machen gegen die Nutzungsänderung zum Veranstaltungsbetrieb hin insbesondere die Lärmbelästigung und fehlende Parkplätze geltend. Durch den zusätzlichen Lärm und den zu erwartenden Parksuchverkehr einschließlich des Zuparkens ihrer Straße seien sie als Eigentümer im Allgemeinen Wohngebiet beeinträchtigt; zudem werde das nachbarliche Rücksichtnahmegebot verletzt. Nach den Worten Döppers greifen die Argumente der Petenten rechtlich nicht durch. Nach der veranlassten Lärmprognose blieben die zu erwartenden Immissionen auch bei Berücksichtigung eines Unsicherheitszuschlags deutlich unter den Grenzwerten für ein Allgemeines Wohngebiet. Hinsichtlich der Parkraumsituation sei der Bestandsschutz zu beachten, den das Grundstück genieße, so Döpper weiter. Auch wenn im Falle eines Neubaus die jetzige Nutzung nach den einschlägigen Vorschriften mehr Stellplätze erfordern würde als bisher vorhanden sind, so sei im Falle einer bloßen Nutzungsänderung lediglich zu prüfen, ob ein Mehrbedarf entstünde. Dabei sei unerheblich, ob die frühere Nutzung schon seit längerer Zeit aufgegeben worden sei. Nach mehrfacher Prüfung habe die untere Baurechtsbehörde keinen Mehrbedarf an Stellplätzen festgestellt. Eine Kommission des Petitionsausschuss hatte die Angelegenheit bei einem Ortstermin mit allen Beteiligten ausführlich erörtert und sich von den örtlichen Gegebenheiten ein eigenes Bild gemacht. „Wir haben vor Ort auch angeregt, dass sich Petenten, Betreiber und die Stadt an einen Tisch setzen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, zu der auch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen und die Beschränkung von Veranstaltungen durch den Betreiber gehören können“, betonte der Vorsitzende. Ein gewisses Maß an Unannehmlichkeiten sei angesichts der Rechtslage aber auch von den Petenten hinzunehmen, so Döpper abschließend.