Petitionsausschuss des Landtags fordert Lösung für Betriebsrentenaltfälle

Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 31. März 2010, anlässlich einer Petition die Landesregierung gebeten, mit dem Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg nach einer befriedigenden Lösung für rentennahe Versicherte zu suchen, die die tarifvertraglich vorgesehene Frist für eine erhöhte Rente versäumt haben. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. Die Petentin hätte anlässlich der Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine spezielle Rentenauskunft beantragen müssen, um die nach den Übergangsregelungen vorgesehene erhöhte Rente zu erhalten. Hierfür ist im entsprechenden Tarifvertrag eine Frist vorgesehen, die die Petentin mangels Sachkenntnis in diesem Bereich versäumt hat. „Der Petitionsausschuss ist der Ansicht, dass schon diese starre Fristenregelung die Beschäftigten, die in vielen Fällen mit der komplexen Materie ihre Schwierigkeiten haben, unangemessen benachteiligt“, so der Vorsitzende. Deshalb seien hier in erster Linie die Tarifvertragsparteien in der Pflicht, eine entsprechende Änderung herbeizuführen. Im Übrigen sei auch der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg aufgefordert, für die Petentin und alle anderen rentennahen Versicherten eine Lösung zu suchen, die – gegebenenfalls unter Härtefallgesichtspunkten – eine Neufestsetzung der Zusatzrente ermögliche. Bei der Vorsorgungsanstalt des Bundes und der Länder werde dies flexibel gehandhabt.
„Wir haben die Landesregierung deshalb gebeten, auf den Kommunalen Versorgungsverband und seine Versorgungskasse zuzugehen, um eine Handhabung im Sinne der Beschäftigten, deren Rente ohnehin oft karg ausfällt, zu erreichen“, so Döpper abschließend.