Petitionsausschuss des Landtags gibt Vogelschutz Vorrang vor dem Bau zweier Windkraftanlagen auf der Hornisgrinde
Stuttgart/Seebach (Ortenaukreis). Gegen die Errichtung von zwei neuen Windenergieanlagen auf der Hornisgrinde hat sich der Petitionsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 20. Juli 2005, ausgesprochen. Ausschlaggebend für diese einmütig getroffene Entscheidung war nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Jörg Döpper, die erhebliche Beeinträchtigung des Vogelzugs, die beim Bau und Betrieb dieser beiden geplanten Anlagen unvermeidbar wäre. Laut Döpper liegt dem Ausschuss ein Gutachten vor, wonach sich der vorgesehene Standort für die Windenergieanlagen in einem Korridor für den Vogelzug befindet. In dem Gutachten werde ausgeführt, dass man aufgrund von Beobachtungen von über einer Million Vögel ausgehen könne, die jährlich auf ihrem Tag- bzw. Nachtzug dieses Gebiet durchfliegen. Es handle sich um eine der wichtigsten Zugstraßen durch die Kammlagen des Schwarzwaldes mit der größten Zugverdichtung und den größten Individuenzahlen. Dies habe der Petitionsausschuss als wichtigen Belang angesehen, die Windkraftanlagen abzulehnen. Zudem habe eine Kommission des Petitionsausschusses vor Ort festgestellt, dass der für die Anlagen ins Auge gefasste Bereich relativ gering vorbelastet sei und auch wegen des Landschaftsbildes als sehr hochwertig eingestuft werden müsse, erläuterte Döpper. Die beiden Windkraftanlagen würden als dominierende und unverträgliche Fremdkörper wahrgenommen. Die vorgeschlagenen Betriebseinschränkungen während des Vogelzugs können nach Auffassung des Ausschusses die Gefährdung des Vogelzugs nicht ausschließen. Durch die Stillstandszeiten von mindestens fünf Monaten im Jahr wären die Anlagen zudem nur bedingt geeignet, dem öffentlichen Belang der Erzeugung regenerativer Energie zu dienen und die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. „Wegen der Gefahren, die von Windkraftanlagen für bestimmte Vogelarten ausgehen können – dies zeigen auch die jüngsten Berichte in den Medien –, müssen die Standorte unter allen Gesichtspunkten sehr sorgfältig und umfassend überprüft werden“, sagte der Ausschussvorsitzende. Dies liege letztlich auch im Interesse des Betreibers, der Planungssicherheit benötige.