Petitionsausschuss: Waldnutzung soll möglichst allen Interessenten zugutekommen

Stuttgart. Die Nutzung des Waldes soll möglichst allen Interessenten zugutekommen. Diese Ansicht hat der Petitionsausschuss des Landtags am Mittwoch, 16. Juli 2014, anlässlich der Beratung einer Petition zum Radfahren auf Waldwegen vertreten. Wie die Vorsitzende des Ausschusses, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, und ihr Stellvertreter, der CDU-Abgeordnete Norbert Beck, mitteilten, sollen die Petition sowie das Ergebnis der einschlägigen öffentlichen Anhörung vom 4. Juni 2014 der Landesregierung überwiesen werden.

„Wir wollen möglichst alle Interessen der Waldnutzer berücksichtigen: die der Wanderer und Spaziergänger, Radfahrer, Jäger, Eigentümer und aller, die den Wald nutzen und genießen“, erklärte Beate Böhlen zum Beschluss des Petitionsausschusses. Daher sollten die Kommunen vor Ort entscheiden, ob und welche Waldwege in welcher Form genutzt werden könnten. Böhlen weiter: „Wir möchten, dass die Kommunen und Verbände vor Ort in den Dialog treten und gemeinsam die unterschiedlichen Interessen bündeln und umsetzen. Darunter fallen auch die Öffnung und Ausweisung von Wegen unter zwei Meter Breite für die Nutzung sogenannter Single-Trails für Mountainbiker.“ Den Kommunen und den örtlichen Verbänden sei die Situation vor Ort am besten bekannt und sie könnten daher auch die beste Entscheidung für alle treffen, sagte Böhlen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz habe die unteren Forstbehörden ausdrücklich aufgefordert, lokale Initiativen zur Ausweisung neuer und geeigneter Strecken aktiv zu unterstützen. Das von der Schwarzwald-Tourismus GmbH, den beiden Schwarzwald-Naturparken, dem Schwarzwaldverein und ForstBW gemeinsam entwickelte Strategiepapier und das im Februar vorgestellte neue Mountain-Bike-Handbuch böten dafür eine gute Grundlage, so die Ausschussvorsitzende.

Mit ihrer Petition hatte die Deutsche Initiative Mountain Bike e. V. (DIMB) eine Änderung des Landeswaldgesetzes angestrebt. Dabei ging es darum, eine Regelung zu streichen, wonach das Radfahren auf Wegen unter zwei Meter Breite verboten ist. Gestrichen werden sollten laut Petenten außerdem entsprechende Bußgeldbestimmungen im Landeswaldgesetz.