Sozialausschuss beschäftigt sich mit Nichterfüllung der Pflichtbeschäftigungsquote behinderter Menschen

Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat sich in der Sitzung am Mittwoch, 15. Juli 2026, mit dem Bericht der Landesregierung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg für das Jahr 2024 befasst. Laut der stellvertretenden Vorsitzenden Dorothea Kliche-Behnke (SPD) wurde die Landesregierung angesichts der Nichterfüllung der Pflichtbeschäftigungsquote aufgefordert, ihre Maßnahmen zu intensivieren.

Die errechnete Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung habe im Jahresdurchschnitt 2024 3,88 Prozent betragen. In 2023 habe der Jahresdurchschnitt bei 3,88 Prozent gelegen und 2022 bei 3,99 Prozent. Laut der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hätten 2024 acht Ressorts die Pflichtbeschäftigungsquote in Höhe von fünf Prozent nicht erfüllt.

Einige Ressorts hätten die Pflichtbeschäftigungsquote sogar übertroffen: Im Ministerium für Finanzen habe sie bei 6,23 Prozent gelegen, im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sogar bei 6,77 Prozent. Hingegen habe es die größten Unterschreitungen im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (3,42 Prozent) sowie im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (3,28 Prozent) gegeben, so die stellvertretende Vorsitzende.

Gründe für die Unterschreitung der Pflichtbeschäftigungsquote lägen beim Kultusministerium im Personalanteil der 120.000 Lehrkräfte. Die Anzahl der vollständig ausgebildeten schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung als Lehrkraft im öffentlichen Schuldienst sei gering, denn in der Altersgruppe der bis 35-Jährigen sei der Anteil an schwerbehinderten Personen auch statistisch sehr gering, so die Begründung. Schwerbehinderungen träten deutlich überproportional in der Gruppe der lebensälteren Personen auf, die aber in den letzten Jahren in dem Ressort verstärkt in den Ruhestand gingen. Auch das Wissenschaftsministerium habe demografische Gründe angeführt: Die Beschäftigtenstruktur an den Hochschulen sei mehrheitlich durch jüngere sowie überwiegend befristet beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geprägt. Hinzu kämen vermehrt Eintritte in den Ruhestand älterer Beschäftigter der geburtenstarken Jahrgänge.

Er wolle sich nicht damit zufriedengeben, jedes Jahr zu berichten, dass die Quote nicht erreicht werde, habe Minister Oliver Hildenbrand (Grüne) in der Sitzung betont, so Kliche-Behnke, er habe zugesagt, dass die Anstrengungen intensiviert würden. Es habe fraktionsübergreifende Einigkeit über die Relevanz des Themas geherrscht, so Kliche-Behnke: CDU und Grüne hätten auf ein stärkeres Bemühen zur Umsetzung der Quote gedrängt. Die SPD habe angemahnt, es gehe bei der Pflichtbeschäftigungsquote um keine Kleinigkeit. Die AfD habe zusätzlich zur Rolle des Landes noch verstärkte Bemühungen für Sensibilisierung in der Privatwirtschaft angeregt.

Zu dieser Mitteilung der Landesregierung habe es zwei Anträge gegeben. Zum einen von Grünen und CDU, in dem die Landesregierung unter anderem ersucht wurde, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pflichtbeschäftigungsquote zu erfüllen und ihrer Vorbildfunktion nachzukommen. Diesem Antrag habe das Gremium zugestimmt. Ein weiterer Antrag der SPD habe indes im Gremium keine Mehrheit gefunden, so die stellvertretende Ausschussvorsitzende.