Sozialausschuss diskutiert Gesetzentwurf zu Frauen- und Kinderschutzhäusern
Stuttgart. Über einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration am Mittwoch, 1. März 2023, beraten. Das hat der Vorsitzende Florian Wahl (SPD) mitgeteilt. Der Ausschuss habe nach intensiver Diskussion beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Mit Blick auf den Internationalen Frauentag am 8. März lag der Schwerpunkt der Sitzung insgesamt auf Themen, die Frauen und weiblich gelesene Personen betreffen. Neben dem sogenannten Frauenhausgesetz befasste sich das Gremium mit Frauengesundheit und Gendermedizin, Prostitution und der Versorgungslage von suchterkrankten Frauen.
„Ich freue mich insbesondere, dass heute 67 Vertreterinnen von Frauenhäusern und kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte den öffentlichen Teil des Sozialausschusses verfolgen“, betonte der Ausschussvorsitzende zu Beginn der Sitzung. „Dass sich der nicht öffentliche Teil ebenfalls ausschließlich frauenpolitischen Themen widmet, ist eine Woche vor dem Weltfrauentag fraktionsübergreifend ein klares Bekenntnis.“ Nach einer Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion berieten die Ausschussmitglieder anschließend weiter über die Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur im Land. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Platzangebot in Frauen- und Kinderschutzhäusern zu verbessern und die Anforderungen der Istanbul-Konvention umzusetzen. Nach Erhebungen verschiedener Verbände fehlen in Baden-Württemberg dafür aktuell rund 650 Frauen- und 1100 Kinderschutzplätze. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Fördergesetzes soll die Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser für die Träger sichergestellt und die Möglichkeit geschaffen werden, dass Frauen, die einen Platz in Anspruch nehmen, nicht mehr Kosten für diesen auslegen oder selbst tragen müssen. Durch finanzielle Zuschüsse soll zu einer bedarfsgerechteren und flächendeckenderen Infrastruktur auch im ländlichen Raum beigetragen werden. Es werde mit einem jährlichen Kostenaufwand von 25 Millionen Euro gerechnet, berichtete Wahl.
Die Ausschussmitglieder waren sich fraktionsübergreifend über die Bedeutsamkeit des Themas der Frauenhausfinanzierung einig. Vonseiten der Regierungsfraktionen wurde in der Diskussion darauf verwiesen, dass eine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf gehe das Kernproblem nicht an. Die FDP/DVP-Fraktion plädierte hingegen dafür, nicht auf eine Verwaltungsvorschrift zu warten, sondern als Land voranzugehen. Für die Regierungsseite betonte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig, der Gesetzentwurf verlagere das Problem der finanziellen Zuständigkeiten nur und würde zu mehr Bürokratie und Streitigkeiten zwischen Land und Kommunen führen.
Auf Antrag der SPD-Fraktion befasste sich der Ausschuss im nicht öffentlichen Sitzungsteil mit der Lage der Prostituierten in Baden-Württemberg nach der Coronapandemie. Die Antragsteller erkundigten sich Wahl zufolge beim Sozialministerium, ob das Prostituiertenschutzgesetz Wirkung zeige und wie auf die vermehrte Wohnungs-, Straßen- und Hotelprostitution reagiert werde. „Das Milieu hat sich mit der Schließung von Prostitutionsstätten während der Pandemie insgesamt verändert,“ so Florian Wahl. Für die in der Prostitution tätigen Menschen habe sich die Gefahr und Unsicherheit in dem staatlich nicht kontrollierten illegalen privaten Bereich erhöht. Der Einsatz mobiler Teams als Ergänzung kommunaler Hilfs- und Beratungsangebote während der Coronapandemie werde fortgeführt. Ab 2024 sollen die mobilen Teams in die Regelfinanzierung überführt werden, fasste der Ausschussvorsitzende die Ausführungen von Ministeriumsseite zusammen.
Die FDP/DVP-Fraktion erkundigte sich in einem Antrag beim Sozialministerium nach den Themen Frauengesundheit, geschlechtersensibler Medizin und der Erforschung und Behandlung von Endometriose-Erkrankungen in Baden-Württemberg. Nach Angaben von Ministeriumsseite werde aktuell an allen medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg im Bereich der Gendermedizin geforscht, berichtete Wahl.
Zudem beschäftigte sich der Ausschuss auf Antrag den Grünen-Fraktion mit der Versorgungssituation von Frauen mit Suchterkrankungen. Vonseiten der Antragsteller sei nach Angaben von Wahl gefordert worden, in der Bekämpfung von Suchterkrankungen zielgruppengerechte Hilfsangebote stärker auszubauen. Sucht und Gewalterfahrung seien bei Frauen in der Regel eng miteinander verknüpft, die gesellschaftliche Tabuisierung von Drogenkonsum und Sucht verhindere häufig lebensrettende Maßnahmen.