Sozialausschuss thematisiert Versorgungsstand der Hebammen in Baden-Württemberg
Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration hat sich auf Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung am Mittwoch, 25. Juni 2025, mit der aktuellen Versorgungssituation der Hebammen in Baden-Württemberg beschäftigt. Das berichtete der Ausschussvorsitzende Florian Wahl (SPD).
Dem Vorsitzenden zufolge sei die Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Frauen nach der Geburt in Baden-Württemberg wesentlich davon abhängig, ob es genügend und qualitativ hochwertige geburtshilfliche Einrichtungen mit gutem und ausreichendem Personal gebe. Hebammen und ihre Verbände, wie etwa die Berufsgruppe der Hebammen, würden beklagen, dass der Beruf der frei praktizierenden Hebamme aufgrund der schlechten Bezahlung und der schwierigen Rahmenbedingungen immer unattraktiver werde. Besonders kritisch sei der neue Schiedsstellenspruch zum Hebammenhilfe-Vertrag.
Von Ministeriumsseite sei im Ausschuss betont worden, dass die aktuelle Versorgungssituation der Hebammen in Baden-Württemberg stabil sei. Die Geburtenzahlen im Land seien in den letzten Jahren mit rund 7,5 Prozent leicht gesunken. Hingegen gebe es bei den Zahlen der Berufsabschlüsse bei Hebammen einen leichten Anstieg zu verzeichnen. Eine Maßnahme zur Stärkung der Versorgungssituation ist etwa die Reform zur Akademisierung der Hebammenausbildung in Baden-Württemberg zum Wintersemester 2021/22 gewesen. Die landesinterne Evaluation sollte aufzeigen, ob auch nach der Umstellung zumindest der bisherige jährliche Berufsnachwuchs weiterhin vorhanden sei. Wie aus der Antwort des Sozialministeriums hervorgeht, so Wahl, zeige die Entwicklung der Zahlen der Studierenden der Hebammenwissenschaft und der Schülerinnen und Schüler an Hebammenschulen in den Jahren der Ausbildungsumstellung eine Steigerung. Die Nachfrage nach den Studienplätzen sei weiterhin hoch.
Der neue Schiedsstellenspruch zum Hebammenhilfe-Vertrag sei fraktionsübergreifend kritisch betrachtet worden. Dieser regle Vergütung und Arbeitsbedingungen freiberuflicher Hebammen. Auch der deutsche Hebammenverband sowie der baden-württembergische Hebammenverband e.V. warnten vor negativen Auswirkungen besonders im Belegsystem. Man befürchte, dass viele Beleghebammen mit dem neuen Hebammenhilfevertrag nicht mehr wirtschaftlich arbeiten könnten. Beleghebammen im Krankenhaus erhielten nur noch 80 Prozent der Vergütung für die Betreuung der ersten Versicherten, für die gleichzeitige Betreuung weiterer Versicherter nur noch 30 Prozent.
Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) habe in der Sitzung bekräftigt, dass die Landesregierung im Austausch mit den betroffenen Akteuren auf Landesebene stehe und man die Entwicklungen im geburtshilflichen Belegsystem beobachte, berichtete Wahl. Vor Inkrafttreten des neuen Vertrags im November 2025 sei keine fundierte Aussage bezüglich der Auswirkungen möglich. Von Seiten der SPD-Fraktion sei das Abwarten kritisiert worden. Man könne jetzt schon Auswirkungen sehen wie etwa Absetzbewegungen von Beleghebammen, die sich umorientierten und ihre Teams verließen. Auch die Regierungsfraktionen hätten im Ausschuss betont, dass gerade die Beleghebammen sehr schlecht wegkämen und forderten eine Lösung.
Laut Ministeriumsseite liege die Verantwortung für die Ausgestaltung der Versorgung mit freiberuflicher Hebammenhilfe in den Händen der Selbstverwaltungsorgane von GKV-Spitzenverband und Hebammen. In diesem Vertrag hätten sich der GVK-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen unter anderem auf den Leistungsumfang, die Vergütung und Qualitätsanforderungen geeinigt. Der Vertragsinhalt wurde durch die Schiedsstelle festgesetzt, welche am 2. April 2025 eine entsprechende Entscheidung getroffen habe.
Wie der Sozialminister weiter ausführte, wolle man nun mit einem appellativen Brief an die Schiedsstelle auf etwaige Diskrepanzen hinweisen. Ebenso solle das Thema im Rahmen der nächsten Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer erörtert werden, so der Ausschussvorsitzende abschließend.